Am 3. Februar 2022 hat der Grosse Rat einen am 28. Juli 2021 vom Staatsrat beantragten Kredit von 8,6 Millionen für die Umsetzung des Aktionsplans zur Reduktion der Risiken von Pflanzenschutzmitteln innerhalb und ausserhalb der Landwirtschaft genehmigt. Der von der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) und der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) ausgearbeitete Plan gilt für den Zeitraum 2022–2025. Die Landwirtinnen und Landwirte sind dazu eingeladen, sich ab sofort über die Erhebungssoftware GELAN zur Teilnahme an den Massnahmen einzutragen.
Dieser Aktionsplan knüpft an den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und das strategische Ziel des Bundes an, die Risiken von Pflanzenschutzmitteln bis 2027 zu halbieren.
Neue Massnahmen in Form von finanziellen Beiträgen
Das prioritäre Ziel des kantonalen Aktionsplans besteht in der Verbesserung der Wasserqualität im Kanton Freiburg. Während einige bestehende Aktionen gestärkt werden, zum Beispiel die Berufsbildung und die unabhängige Beratung der Landwirtinnen und Landwirte, werden auch neue Massnahmen zur finanziellen Unterstützung vorgeschlagen. Finanzhilfen können beispielsweise gewährt werden für die Verwendung von Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln, für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere von Herbiziden, für den gezielteren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und für den Anbau von resistenten Sorten.
Neben der Landwirtschaft sollen Privatpersonen, Gartenbaukreise sowie Gemeindeverantwortliche in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sensibilisiert und geschult werden. Der «PSM-Aktionsplan» sieht ein Monitoring der Auswirkungen vor, damit die Massnahmen gegebenenfalls angepasst werden können, um die für den Zeitraum 2022–2027 festgelegten Ziele zu erreichen.