Die bakterielle Krankheit Feuerbrand befällt Kernobst (Apfel, Birne und Quitte), Zierpflanzen der Gattungen Cotoneaster, Chaenomeles, Eribotrya, Pyracantha, Photinia davidiana und Photinia nussia sowie Wildpflanzen wie z. B. Weissdorn, Vogelbeeren und Felsenbirnen. In der Schweiz wurde die Krankheit 1989 zum ersten Mal in Schaffhausen nachgewiesen, im Kanton Freiburg im Jahr 2000. Seither wurden jedes Jahr infizierte Pflanzen gefunden, wobei die Befallsstärke unterschiedlich war. Im Jahr 2007 wurden in der Schweiz Obstbäume im 10-stelligen Bereich gerodet, 360 Hochstammbäume allein im Kanton Freiburg. Obstbauern und andere professionelle Bereiche (Zierpflanzenbau, Baumschulen, Gartenbau und Forst) mussten ihre Bekämpfungstrategie durch die Pflanzung von robusten Sorten, die Umsetzung von vorbeugenden Hygienemassnahmen und den Pflanzenschutz anpassen.
Neu wurde Feuerbrand als geregelter Nicht-Quarantäne Organismus (GNQO) eingestuft. Unter dieser Einteilung findet man zum Beispiel Obstbaum-Phytoplasmosen oder das Zwetschgenvirus Sharka. Die Meldung von Feuerbrand ist somit nicht mehr obligatorisch, dafür müssen alle Pflanzen welche in den Verkauf gebracht werden einen Pflanzenpass aufweisen, welcher die Abwesenheit der Krankheit bestätigt. Diese beachtliche Veränderung bedeutet mehr Verantwortung seitens der grünen Branche.
Anhand der neuen Richtlinie Nr. 3 des eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes, welche die Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand regelt, wird der kantonale Pflanzenschutzdienst diesen Herbst sogenannte Gebiete mit geringer Prävalenz festlegen, welche im Amtsblatt publiziert werden. In diesen Gebieten besteht ein besonderes Interesse (Obstanlagen, Baumschulen, seltene Obstsorten) das Vorkommen von Feuerbrand gering zu halten, deshalb bleibt die Überwachung und Bekämpfung weiterhin obligatorisch. Damit der Status erhalten bleibt, muss jeder Besitzer von Wirtspflanzen (professionell oder privat) in solchen Gebieten, mindestens einmal pro Saison eine Kontrolle vornehmen und Verdachtsfälle beim Pflanzenschutzdienst melden. Bei bestätigtem Befall muss der Besitzer die Bekämpfung auf eigene Kosten durchführen (Rückschnitt oder Rodung).
Die Verantwortung, dass ein Gebiet den Status behält, obliegt den Besitzern von Wirtspflanzen. Der kantonale Pflanzenschutzdienst wird stichprobenartige Kontrollen durchführen um die Umsetzung der Massnahmen zu überprüfen. Der kantonale Pflanzenschutzdienst kann die Bekämpfung per Verfügung anordnen oder das Gebiet mit geringer Prävalenz aufheben. Jeder sollte Feuerbrand bekämpfen, im Interesse der Obstbauern wie auch zur Erhaltung von Hochstammobstbäumen, welche unsere Landschaft zieren.