Aufgaben des Amtes
Das JA entwickelt die kantonale Kinder- und Jugendpolitik und führt die verschiedenen Kinderschutzmandate in Anwendung der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung aus. Es informiert die Bevölkerung über die Mittel zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen.
Es ist Teil der Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik (KKJP), einer Fachkonferenz der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Das JA ist ferner Mitglied der Conférence latine de la promotion et de la protection de l’enfant (CLPPJ), die ein fachtechnisches Organ der Conférence Latine des Affaires Sanitaires et Sociales (CLASS) ist. In diesem Rahmen tragen verschiedene Gruppen die Bezugswerte in Sachen Schutz und Förderung der Kinder und Jugendlichen der lateinischen Kantone zusammen.
Das JA ist in den schweizweit definierten, grossen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Es setzt sich dafür ein, den Zugang zu den Leistungen und ihre Qualität zu gewährleisten und kümmert sich um die Steuerung. Die Amtsvorsteherin/der Amtsvorsteher führt den Vorsitz der kantonalen Kommission für Kinder und Jugendfragen und nimmt an der kantonalen Kommission für schulische Betreuung und Integration der Kinder von Migrantinnen und Migranten, an den Steuerungsausschüssen Harmonisierung der Schulverwaltungs-Informationssysteme des Kantons Freiburg (Projekt HAE), Fachstelle «Gesundheit in der Schule» und psychische Gesundheit teil.
Auf operationeller Ebene beteiligt sich das JA innerhalb der «Plattform Jugendliche» und der kantonalen Indikationsstelle «Sucht» für Minderjährige.
Wichtige Ereignisse
Dieses Jahr ist von mehreren Ereignissen und Projekten geprägt, von denen im Folgenden drei erwähnt werden. Im Februar widmete der Freiburger Staatsrat seine Winterklausurtagung dem Thema Jugend in Schwierigkeiten. Er lud alle Dienststellen, die sich mit der Betreuung der Freiburger Kinder befassen, sowie die Gerichtsbehörden ein, ihn bei seinen Überlegungen zu begleiten. Im März besuchte die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rates das Amt und informierte sich über dessen aktuelle und zukünftige Herausforderungen. Die Grossrätinnen und Grossräte erhielten so einen Einblick in die Leistungen und die Funktionsweise des JA. Im Oktober nahmen über 200 Akteurinnen und Akteure aus diesem Bereich an der kantonalen Tagung «Jugendliche in komplexen Lebenslagen» teil. Ziel dieser kantonalen Tagung war es, die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Fachpersonen zu stärken, um das Wohlbefinden der Jugendlichen zu verbessern. Ein zweites Ziel bestand darin, Strategien und Massnahmen zur Prävention und Intervention im Hinblick auf Schutz und Verletzlichkeit zu ergründen sowie Feststellungen und Empfehlungen als Grundlage für den dritten Aktionsplan «I mache mit» 2027-2031 zu formulieren.
Im Jahr 2024 hat sich das Amt überdies mit seinen Innovationen und Massnahmen sowie mit seinen Verbindungen zum gesamten Kinderschutznetzwerk und den Erfordernissen eines ganzheitlichen Ansatzes hervorgetan.
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Das JA wurde um 8,1 Vollzeitäquivalente (VZÄ) mit unbefristeten Arbeitsverträgen und 5,8 VZÄ mit befristeten Arbeitsverträgen aufgestockt. Wie jedes Jahr hat das Amt in seiner Rolle als Ausbilder mehrere Praktikantinnen und Praktikanten von Hochschulen aufgenommen. Über alle Funktionen hinweg verzeichnete das Amt 34 Abgänge und 51 Neuzugänge.
Angesichts der Personalaufstockung, der Spezifizierung der Aufgaben und des rechtlichen Umfelds hat das Amt seine Organisation angepasst und überarbeitet und drei organisatorische Sektoren geschaffen, nämlich «Direkte Sozialarbeit», «Organisation und Recht» und «Ressourcen», die wiederum in Tätigkeitsbereiche unterteilt sind.
Im Laufe des Jahres wurden die Büros am Boulevard de Pérolles nach dem neuen Standard FriBURO eingerichtet, um die Räume effizienter zu nutzen. Die Arbeitsplätze werden nach Tätigkeiten eingeteilt und nicht namentlich zugewiesen. Das in mehreren Phasen verlaufende Projekt wurde gut gemeistert und es wurde besonders darauf geachtet, dass die Mitarbeitenden diese neue Organisation mittragen.
Sektoren für Kinderschutz (SASD und «Intake»)
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Die Arbeit des Kinderschutzes umfasst die Beratung und Unterstützung von Kindern, Eltern und Fachleuten im Alltag und bei Schwierigkeiten (Bereitschaftsdienst), die Organisation ergänzender Hilfen zur Erziehung (offene Erziehungsmassnahmen oder Unterbringung in Heimen oder Pflegefamilien), die Analyse von Situationen (Untersuchungen für die Behörden) und das Case-Management zur Umsetzung der von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Friedensgericht, Jugendgericht, Bezirksgericht) eingeführten Schutzmassnahmen.
Der SDS war von mehreren personellen Ausfällen und dem Rücktritt einer Sektorchefin geprägt. Durch die Aufstockung des Personals im Amt konnte die Anzahl der Mandate und Kinderdossiers pro VZÄ auf 76 aktive Dossiers gesenkt werden, wobei soziale Abklärungen und UMA nicht berücksichtigt sind.
2024 wurde ein neuer Sektor mit besonderen Aufgaben geschaffen: der Sektor SDS R+. Seine Aufgaben umfassen Vertretungsbeistandschaften in Zivil- und Strafverfahren (Art. 306 Abs. 2 ZGB) sowie Beistandschaften zur Feststellung der Vaterschaft und zur Festsetzung von Unterhaltsansprüchen (Art. 308 Abs. 2 ZGB). Dazu gehören die folgenden Aufgaben: die Kinder bei Verhinderung oder Interessenskonflikten der Eltern, in dringenden oder anderen Situationen vertreten; gegebenenfalls Schutzmassnahmen vorschlagen; Organisation, Koordination und Kommunikation mit den Partnern (Polizei, Anwältinnen und Anwälte, OHG, Zivilstand usw.) sowie Verfahren als Partei verfolgen (Staatsanwaltschaft, Jugendgericht, Zivilgericht).
Das Amt betreibt eine interne Plattform, deren Ziel es ist, die Unterbringung von Kindern in Erziehungseinrichtungen und Pflegefamilien zu koordinieren.
Wartelisten und Platzierungen
Die Wartelisten für eine Platzierungsmassnahme in den Freiburger Erziehungseinrichtungen unterliegen Schwankungen und sind manchmal lang, und die Kriterien für die Priorisierung wurden angehoben. Nur Platzierungen in äussersten Notfällen und bei Gefahr im Verzug sind wirksam. Mehr als fünfzig Kinder, die die Standard- und gesetzlichen Kriterien für eine Platzierung erfüllen, warten auf einen Platz. Angesichts dieser Dringlichkeit und um den Bedarf an Platzierungen während der angespannten und emotional aufgeladenen Zeit im Dezember zu antizipieren, wurde mit dem HFR eine Vereinbarung über eine Notunterbringung im Spital geschlossen. Es wurde bei der sozialpädagogischen Betreuung der Kinder von Lehrpersonen unterstützt, die dem JA zur Seite stehen. Diese Betreuung von misshandelten Kindern am HFR während der Weihnachtsfeiertage wurde organisiert, um einer möglichen Überlastung der spezialisierten Einrichtungen zuvorzukommen. Diese Übergangslösung war für Kinder im Alter von 7 bis 17 Jahren gedacht, die keine unmittelbare medizinische Versorgung benötigten. Es standen maximal vier Plätze zur Verfügung. Die Laufzeit des Projekts erstreckte sich vom 16. Dezember bis zum 6. Januar.
Neue Leistungen und neues Mandat
Für Erziehungseinrichtungen wurde eine neue ambulante sozialpädagogische Leistung entwickelt, die «Intensive Nachbetreuung». Voraussetzung ist eine vorherige Platzierung des oder der Minderjährigen von mindestens 48 Stunden. Die intensive Nachbetreuung wird von Erzieherinnen und Erziehern durchgeführt, die der Erziehungseinrichtung angegliedert sind. Sie endet innerhalb von sechs Monaten. Die intensive Nachbetreuung zielt auf eine Verbesserung der Situation ab, mit dem Endziel der Selbstständigkeit. Es handelt sich also nicht um eine teilweise Rückkehr zur Familie, sondern um eine vollständige Rückkehr. Es handelt sich auch nicht um eine ständige Betreuung zu Hause, eine soziale oder polizeiliche Kontrolle, eine Tagesstruktur, eine Möglichkeit, ein Kind aus der Gruppe zu nehmen, weil es nicht mitarbeiten will, oder einen Teilplatz. Die Indikation für den Zugang zu dieser Leistung wird in Zusammenarbeit zwischen dem JA und den Einrichtungen festgelegt, wobei das Alter des Kindes, die familiären Ressourcen usw. berücksichtigt werden.
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Justiz schloss das Jugendamt mit dem Maison d'Enfants d'Avenches (MEA) einen Leistungsauftrag für den Zugang zu einem neuen Ort für begleitete Besuchsrechte in der Broye ab. Diese Zusammenarbeit ergänzt das bestehende Angebot, gleicht den Mangel an bestimmten Leistungen aus und erleichtert den Zugang zu diesen Leistungen für den Broye- und den Seebezirk sowie den westlichen Teil des Saanebezirks und den nördlichen Teil des Glanebezirks.
Im Jahr 2024 beteiligte sich das Amt als Mitglied des Lenkungsausschusses und von drei Arbeitsgruppen an der Umsetzung des Pilotprojekts «Elternkonsens», das im Februar 2025 in den drei südlichen Bezirken des Kantons Freiburg (Bezirke Vivisbach, Greyerz und Glane) lanciert wird. Im Rahmen des Projekts Elternkonsens wird ein neues kooperatives Modell entwickelt, in dessen Mittelpunkt das Wohl des Kindes bei Trennungs- und Scheidungsverfahren steht.
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Am 31. Dezember 2024 wurden 2996 Kinder vom JA betreut. Dies entspricht 3,99 % der Bevölkerung im Alter von 0-17 Jahren. Die Anzahl der Kinderdossiers pro VZÄ betrug 76 gegenüber 85 im Vorjahr (70 gegenüber 78 mit UMA und Abklärungen).
Im Laufe des Jahres 2024 wurden 578 neue Kinderdossiers angelegt, das entspricht 19,29 % der am 31. Dezember 2024 laufenden Dossiers. 16,13 % der am 31. Dezember 2023 offenen Dossiers konnten im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen werden.
Während des Jahres 2024 führte der Sektor Intake 809 Interventionen ohne Folge durch. Diese betrafen 650 Kinder, von denen 137 (21,08 %) anschliessend mit oder ohne Mandat betreut wurden.
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Kinderschutz : Platzierungen
Ende 2024 waren 288 Kinder in einer Einrichtung oder Pflegefamilie platziert, 43 davon ausserhalb des Kantons. Dies entspricht 0,43 % der Bevölkerung im Alter von 0-17 Jahren und 10,75 % der Kinder, die vom JA betreut werden.
Im Laufe des Jahres 2024 standen zwischen 60 und 80 Kinder auf der Warteliste für eine Platzierung.
Einrichtungen für kurzfristige Platzierung
Einrichtung Neu
laufend / abgeschlossen
2022
2023
2024
2022
2023
2024
Stiftung Transit 72
69
64
75
80
81
FFJ (Sektor Time Out) 2
8
6
4
8
7
Einrichtungen für langfristige Platzierung
Einrichtung Neu
laufend / abgeschlossen
2022
2023
2024
2022
2023
2024
FFJ (Sektor St-Etienne Freiburg) 11
16
14
38
41
46
FFJ (Sektor St-Etienne Sommentier) 2
2
2
11
10
11
FFJ (Sektor Bonnesfontaines) 12
8
8
31
31
29
Association Le Bosquet (Sozialpädagogischer Bereich) 17
10
21
35
31
36
Lehrlingsheim 5
12
12
18
18
25
Association Les Traversées (Sektor Courtaman) 13
8
5
20
19
16
Association Les Traversées (Sektor Cottens) -
-
8
-
-
8
Stiftung Kinderheim Heimelig Kerzers 2
5
1
10
15
11
Verein Bewegung Kindheit (Nid Clairval) 1
0
1
18
15
16
Stiftung für Frau und Kind (Aux Étangs) 3
4
3
8
9
9
Institut Les Peupliers (sozialpädagogischer Bereich) 3
1
0
11
8
7
Aussenwohngruppe Sunneblueme 1
1
0
6
6
6
Übrige 3
0
1
5
1
1
Tagesgruppen
Einrichtung Neu
laufend / abgeschlossen
2022
2023
2024
2022
2023
2024
FFJ (Sektor St-Etienne Bulle) 4
10
1
4
14
8
FFJ (Sektor St-Etienne Freiburg) 1
3
1
6
5
6
Freiburger Pflegefamilien
Einrichtung Neu
laufend / abgeschlossen
2022
2023
2024
2022
2023
2024
FAC Permanent 10
18
9
71
72
57
FAC Ressource 5
2
3
23
11
18
Ausserhalb des Kantons
Einrichtung Neu
laufend / abgeschlossen 2022
2023
2024
2022
2023
2024
Langzeiteinrichtungen 36
21
21
74
52
47
Kurzzeiteinrichtungen 0
0
2
0
0
2
FAC Ressource 0
0
1
0
0
1
FAC Permanent 0
4
3
12
12
12
Total
Neu
laufend / abgeschlossen 2022
2023
2024
2022
2023
2024
203
202
187
480
459
460
Opferberatungsstelle OHG
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Im Jahr 2024 wurde das Personal der Opferberatungsstelle OHG vorübergehen aufgestockt, da eine grosse Anzahl minderjähriger Opfer aus dem Sportbereich betreut werden musste. Es wurde eine Zusammenarbeit mit dem Verein ESPAS Lausanne (gemeinnütziger Verein, der sich für Kinder und Erwachsene einsetzt, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind) eingeleitet, um eine Gesprächsgruppe für Minderjährige anzubieten.
Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in der Schweiz im Jahr 2018, deren Ziel es ist, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt mit Hilfe von 44 konkreten Massnahmen des Bundes, der Kantone und Gemeinden zu verhindern und zu bekämpfen, ist der Kanton Freiburg verpflichtet, neue Massnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Eine dieser Massnahmen ist die Inbetriebnahme einer schweizweit einheitlichen Telefonnummer für Opfer bis Ende 2025, weshalb die Opferberatungsstelle gemeinsam mit den kantonalen und assoziativen Partnern daran gearbeitet hat.
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Beratungen für Männer und Opfer nach SVG 2023
2024
Neue Fälle 326
356
Aus dem Vorjahr übernommene Fälle 97
149
Neuer Kontakte / keine neue Straftat 47
13
Behandelte Fälle insgesamt 470
518
Art der berücksichtigten Verstösse gemäss Strafgesetzbuch:
Verstoss (Mehrfachantworten möglich) 2023 2024 Tötung 5 7 Tötung SVG 9 3 Versuchte Tötung 6 6 Körperverletzung 179 232 Körperverletzung SVG 63 59 Raub 6 6 Erpressung, Drohung, Nötigung 60 70 Delikte gegen die Freiheit 6 3 Entführung von Minderjährigen 3 4 Sexualdelikt an Kindern 24 22 Sexualdelikt an abhängigen Personen 5 5 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung 13 9 Andere Handlungen gegen die sexuelle Integrität 1 3 Gewalt in Paarbeziehungen 36 58 Zwangsmassnahmen 14 24 Andere Straftaten nach StGB 48 73 Nicht klar 9 35
Beratungen für Kinder 2023 2024 Entwicklung Neue Fälle 257 306 +20% Aus dem Vorjahr übernommene Fälle 179 156 Neuer Kontakte / keine neue Straftat 29 16 Total Fälle 465 478
Verteilung nach Alter und Geschlecht
(2023)
Weiblich Männlich < 10 Jahre 48 47 10 bis 17 Jahre 192 95 >17 Jahre 62 22
Straftaten (mehrere mögliche Antworten) 2023 2024 Tötung 0 3 Tötung SVG 1 1 Versuchte Tötung 3 3 Körperverletzung 122 142 Körperverletzung SVG 2 4 Raub 2 4 Erpressung, Drohung, Nötigung 60 32 Delikte gegen die Freiheit 1 2 Sexualdelikt an Kindern 185 162 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung 76 73 Andere Handlungen gegen die sexuelle Integrität 15 40 Gewalt in Ehe und Partnerschaft 27 32 Gewalt in der Familie 97 193 Andere Straftaten nach StGB 42 41 Nicht klar 18 27
SMA – Familienexterne Betreuung
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Der Sektor Familienexterne Betreuung (SMA) interveniert in allen Einrichtungen und Stätten der familienergänzenden Betreuung. Seine Hauptaufgabe besteht in der Beurteilung, Bewilligung und Beaufsichtigung von familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (Krippen, ausserschulische Betreuungseinrichtungen, Spielgruppen, Tageseltern) einerseits sowie von Familienstrukturen und Institutionen, die Kinder tagsüber und in der Nacht längerfristig aufnehmen (Pflegefamilien, Institutionen, die keine Anerkennung im Sinne des Gesetzes über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und die professionellen Pflegefamilien [SIPG] haben) andererseits. Als kantonale Zentralbehörde für Adoption beurteilt der SMA Adoptionsanträge und erteilt Paaren, die ein Kind adoptieren möchten, eine Bescheinigung. Daneben bietet er Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Betreuungseinrichtungen an. Auch berät er zukünftige Adoptiveltern zum Verfahren. Der SMA ist für die Anwendung des Gesetzes über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) zuständig. Er berechnet die Subventionen und entrichtet den Beitrag Staat–Arbeitgeber und die Beträge aus der Steuerreform zur Senkung des Elternanteils an den Betreuungskosten.
Seit dem 1. Januar 2024 heisst die Gruppe «Adoption-Pflegefamilie» neu Gruppe «Familiäre Betreuung» und die Gruppe «Familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtung» neu «Tagesbetreuungseinrichtungen». Nach der Aufstockung um 0,5 unbefristete VZÄ- und 3,3 befristete VZÄ-Stellen betreut eine Fachperson Kinderschutz bei einem 100%-Pensum in der Gruppe Tagesbetreuungseinrichtungen 91 Dossiers und in der Gruppe Familiäre Betreuung 82 Dossiers – im Gesamtdurchschnitt des SMA sind es 87 Dossiers (Stand 31.12.2024).
Im Jahr 2024 hat die Gruppe familiäre Betreuung (MAF) eine neue Aufgabe übernommen, nämlich die Betreuung der Tageseltern. Die Neuorganisation des Sektors hat ihr Ziel erreicht, da die neue Aktivität perfekt in die Gruppe integriert ist.
In der Gruppe familiäre Betreuung gab es eine wichtige Veränderung im Bereich der internationalen Adoption. Der in den letzten Jahren beobachtete Rückgang in diesem Bereich hat sich im Jahr 2024 fortgesetzt, was dazu führt, dass die Zukunft dieses Tätigkeitsbereichs überdacht werden muss.
Im Jahr 2024 konnte die Gruppe Tagesbetreuungseinrichtungen (SAJ) dank der Verstärkung eine grosse Anzahl von Einrichtungen überwachen, beraten und unterstützen. Dadurch konnte die Betreuungsqualität der vor- und ausserschulischen Betreuungseinrichtungen im Kanton Freiburg erheblich verbessert werden.
Die Tätigkeit der Gruppe Tagesbetreuungseinrichtungen wurde insbesondere durch die Einführung des Strafregister-Systems VOSTRA geprägt. Seit der Umsetzung des nationalen Obligatoriums ist das JA verpflichtet, sämtliche Vorstrafen aller Personen zu überprüfen, die in familienergänzenden Betreuungseinrichtungen oder in Familien, die im Bereich der Kinderbetreuung tätig sind, mit Kindern in Kontakt kommen. Dies ermöglicht einen besseren Schutz der betreuten Kinder. Neben dem Leiter oder der Leiterin werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen auf Vorstrafen überprüft, unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad, ihrem Status (Praktikantin, befristeter Vertrag, unbefristeter Vertrag) und der ausgeübten Tätigkeit (direkte Betreuung der Kinder oder nicht, z. B. Verwaltungs-, Küchen-, Reinigungspersonal usw.) (siehe Art. 15 Abs. 2 PAVO «Leiterin oder Leiter sowie alle Mitarbeitenden»). Die Überprüfung muss bei jeder neuen Person, die in einer Einrichtung angestellt wird, erfolgen, aber auch jährlich bei bereits angestellten Personen. Dies bedeutete im Jahr 2024 die Kontrolle von 611 Neueinstellungen und 1076 (464 TEV, 225 Pflegefamilien, 144 Tagesmütter, 212 BÖZ, 5 Krippen und 26 ASB) jährlichen Kontrollen. Dies führte zu einer eingehenderen Analyse von 77 Einträgen im Strafregister und das JA gab eine negative Einstellungsempfehlung ab. Sobald es das Tempo und die Erfahrung erlauben, sollen langfristig etwa 3000 bis 4000 Strafregister überprüft werden.
Die Direktion für Gesundheit und Soziales GSD hat in Zusammenarbeit mit dem Freiburger Gemeindeverband (FGV) und seinen Partnern 2023 einen Studienbericht über die Übereinstimmung zwischen Angebot und Bedarf an familienergänzenden Betreuungsplätzen im Kanton in Auftrag gegeben. Die Studie, mit der das Unternehmen Microgis beauftragt wurde, hat die Optimierung der kantonalen Finanzhilfen, die als Anreiz zur Schaffung neuer Plätze gewährt werden, und die Ermittlung des Bedarfs an ausgebildetem Personal zum Ziel.
Lesen Sie hierzu Medienmitteilung vom 3. Juli 2024.
Im Jahr 2024 waren die Ergebnisse für alle Gemeinden verfügbar. Sie ermöglichen einen Überblick über den Bedarf für alle Regionen zu einem bestimmten Zeitpunkt und stellen ein zuverlässiges Planungsinstrument dar, das den Gemeinden zur Verfügung steht. Eine kommunale Bedarfsanalyse ist somit in absehbarer Zeit nicht erforderlich, muss aber innerhalb von maximal vier Jahren erneut durchgeführt werden.
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2023 sind beim SMA 694 Dossiers pendent (2022: 721).
Allgemeine Lage SMA 2020 2021 2022 2023 2024 Laufende Adoptionsverfahren 35 39 25 19 17 Aktive Pflegefamilien 150 149 145 132 139 Aktive professionelle Pflegefamilien 2 2 2 3 2 Aktive Tageseltern 136 145 149 141 156 Aktive Tageselternvereine 9 9 9 9 9 Aktive Einrichtungen für Kinder im Vorschulalter 195 202 214 208 205 Aktive ausserschulische Betreuungseinrichtungen 113 119 119 119 122 Aktive Sondereinrichtungen 4 3 3 3 3 -
Der SMA gewährleistet spezifischere Aufgaben, die sich wie folgt verteilen:
2020 2021 2022 2023 2024 Gesuch um gemeinschaftliche Adoption 3 0 5 4 5 Gesuch um Adoption des Kindes der Ehegattin/des Ehegatten 8 14 5 14 10 Gesuch um Adoption Volljähriger 9 9 6 1 7 Antrag um Änderung des Familiennamens 1 1 0 0 0 Gesuch um Freigabe zur Adoption/nationale Adoption zustande gekommen 0 0 0 0 1 Gesuch um Freigabe zur Adoption/nationale Adoption nicht zustande gekommen 0 1 2 0 2 Abklärungen Amt für Bevölkerung und Migration (BMA)
– Aufnahme von ausländischen Kindern ohne Adoptionsabsicht8 7 8 8 6 Nachforschungen Herkunft 6 10 5 11 10 Stellungnahme «Baugesuch» 13 12 17 22 27 Stellungnahme Bundesamt für Sozialversicherungen 0 0 7 25 8 -
Am 31. Dezember 2024 gab es im Kanton Freiburg 81 Krippen und 2706 bewilligte Betreuungsplätze in Krippen (+ 35 Einrichtungen seit dem Inkrafttreten des FBG im Januar 2012). Nur im Greyerz- und im Vivisbachbezirk gibt es seit 2023 keinen Zuwachs an Krippenplätzen. Die Anzahl der Plätze nach Bezirk beträgt:
Anzahl Krippenplätze 2021 2022 2023 2024 Evolution seit 2024 Broye 79 145 177 190 +13%
Glâne 119 135 135 178 +43%
Greyerz 356 402 408 408 -
See 224 234 239 260 +21%
Saane 1128 1164 1238 1278 +40%
Sense 164 238 226 257 +31%
Vivisbach 120 131 135 135 -
Total 2190 2449 2558 2706 +148%
Am 31. Dezember 2024 zählte der Kanton 122 ausserschulische Betreuungseinrichtungen (+67 Einrichtungen seit Inkrafttreten des FBG im Juni 2012). Die Einrichtungen bieten in den verschiedenen Bezirken folgende Plätze an:
Anzahl ausserschulische Betreuungsplätze 2022 2023 2024 Vormittag Mittag Nach
der SchuleVormittag Mittag Nach
der SchuleVormittag Mittag Nach
der SchuleBroye 374 454 382 374 464 382 393 531 401 Glâne 273 363 320 273 371 320 297 383 344 Greyerz 288 782 506 298 818 528 365 1030 619 See 229 390 338 258 439 352 270 461 386 Saane 1238 1916 1565 1243 1991 1574 1343 2251 1688 Sense 256 362 264 289 387 297 309 407 317 Vivisbach 254 536 400 266 670 483 272 685 491 Total 2912 4803 3775 3001 5140 3936 3249 5748 4246 Um die Elterntarife zu senken, zahlte der Staat im Jahr 2024bislang einen Gesamtbetrag von 8 584 160 Franken (2023: 7 721 435 Franken), einschliesslich der Beträge für die Anwendung von Artikel 13 FBG. Der Arbeitgeberbeitrag belief sich auf 4 593 551 Franken (2023: 4 105 692 Franken). Die Beträge aus der Steuerreform belaufen sich schliesslich auf4 839 313.65 Franken (2023: 6 639 940 Franken), einschliesslich innovative Projekte. Für die Schaffung von Krippen- und ausserschulischen Betreuungsplätzen wurden aus den Beträgen der Steuerreform 1 375 000 Franken (2023: 975 000 Franken) für die Schaffung von Krippenplätzen und insgesamt 538 825.75 Franken (2023: 1 146 845.65 Franken) für die ausserschulische Betreuung ausbezahlt. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 1 913 825.75 Franken (per 31. Dezember 2024) (2023: 2 121 845.65 Franken). Die Beträge für die Unterstützung bei der Schaffung von Plätzen sind vorläufig, da einige Zahlungen noch im Januar 2025 erfolgen werden. Sie beziehen sich aber auf Plätze, die 2024 geschaffen und eröffnet werden.
Gesuche, Projekte und Bewilligungen SAJ 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Gesuche im Zusammenhang mit Immobilienprojekten (neue Einrichtungen, Umzüge, Besichtigungen, Vorprojekt, Stellungnahmen im Rahmen von Baubewilligungsverfahren, Treffen mit Architekten) 9 18 29 45 53 70 Projekte Eröffnung Krippe
(umgesetzt, laufend oder zu den Akten gelegt)
2 2 4 13 20 34 Projekte Eröffnung ausserschulische Betreuung
(umgesetzt, laufend oder zu den Akten gelegt)
5 4 4 6 11 12 Ausgestellte/erneuerte Bewilligungen 113 75 130 130 121 148
Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung (FKJ)
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Die Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung (FKJ) macht sich für Kinder-, Jugend- und Familienförderung und -partizipation stark und berät und unterstützt im Alltag. Unter der Führung der Kommission für Kinder- und Jugendfragen (JuK) hat die Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung den Auftrag, die Freiburger Kinder- und Jugendpolitik zu fördern.
Die FJKF führte den Kantonaltag vom 28. Oktober 2024 zum Thema «Jugendliche in komplexen Lebenslagen» durch. An der Veranstaltung nahmen über 200 Personen teil, darunter Fachpersonen aus dem Bereich, Vertreterinnen und Vertreter des Kantons, politische Entscheidungsträger und Jugendliche. Es wurden Überlegungen zur Zukunft der Jugend im Kanton anhand von vier vorab festgelegten thematischen Schwerpunkten ausgetauscht: soziale und berufliche Integration, Auswirkungen neuer Technologien und Medien, Partizipation und Engagement sowie körperliche und geistige Gesundheit. Die Teilnehmenden arbeiteten in 16 Workshops zusammen, um die mit jedem Thema verbundenen Herausforderungen zu identifizieren und konkrete Massnahmen zur Umsetzung zu entwickeln. Die Ergebnisse, die derzeit noch analysiert werden, werden den betroffenen Ämtern und Kommissionen sowie dem Staatsrat in Form eines Berichts mit den strategischen Empfehlungen der Kommission für Kinder- und Jugendfragen (JuK) übermittelt.
Der Staatsrat hat zwei von der FKJ ausgearbeitete kantonale Strategien genehmigt. Im April wurde der Aktionsplan «I mache mit» 2023-2026 verabschiedet, der den Willen widerspiegelt, einen bereichsübergreifenden und inklusiven Ansatz für die Kinder- und Jugendpolitik im Kanton zu entwickeln. Sie ist ein Schlüsselelement der Strategie «I mache mit!» - Perspektive 2030». Die konkreten Massnahmen des Aktionsplans werden von den zuständigen staatlichen Stellen überwacht. Im Mai wurde die erste kantonale Strategie für die frühe Kindheit verabschiedet und in eine breite Vernehmlassung gegeben, um die Bedeutung der ersten Lebensjahre zu unterstreichen. Diese Strategie besteht aus 27 Massnahmen. Das Konzept und die Massnahmen wurden zwischen Juni und September in die Vernehmlassung gegeben, wobei 114 Antworten von Gemeinden, spezifisch betroffenen Institutionen, staatlichen Stellen und politischen Parteien eingingen. Derzeit werden die Antworten analysiert und es wird ein Vernehmlassungsbericht verfasst.
Ende Oktober reichte die derzeitige Delegierte ihre Kündigung auf Ende Februar 2025 ein.
Folgende Projekte wurden 2024 unterstützt:
- über die Kinder- und Jugendsubvention: 14 kommunale und kantonale Projekte (5 zweisprachige, 4 deutschsprachige und 5 französischsprachige Projekte) mit einem Gesamtbetrag von 200 000 Franken;
- über die Unterstützung der aufsuchenden Jugendarbeit in den Gemeinden: 6 Projekte zur Verankerung der aufsuchenden Sozialarbeit in Höhe von 55 000 Franken und 1 Expertise Jeunesse, an der sich 4 Gemeinden beteiligten, in Höhe von insgesamt 20 000 Franken;
- über die Unterstützung von Jugendprojekten: 11 von Jugendlichen getragene Projekte wurden mit 30 000 Franken unterstützt.
2024 sind drei neue Gemeinden dem kantonalen Programm FriTime beigetreten. Damit stieg die Gesamtzahl der Gemeinden, die bei der Umsetzung eines kostenlosen Programms für ausserschulische Aktivitäten unterstützt werden, auf zehn. Ausserdem hat sich eine neue Gemeinde dem speziell auf die Kleinsten ausgerichteten Piccolo-Programm angeschlossen, womit sich die Zahl der Freiburger Gemeinden, die von diesem Programm profitierten, auf fünf erhöhte.
Kennzahlen
aktive Dossiers pro VZÄ
neue Fälle bei der OHG-Beratung von Kindern
Betreuungsplätze in Kinderkrippen