Im Kanton Freiburg steigt die Zahl der über 65-Jährigen bis 2030 auf rund 75 000 an – darunter 3800 über 90-Jährige –, was einer Zunahme von 30 % bzw. 66 % entspricht. Angesichts dieser demografischen Entwicklung muss das Angebot für die Pflege älterer Menschen überdacht werden, zumal die Prognosen für den Zeitraum 2030 bis 2050 einen noch stärkeren Anstieg voraussagen: Verdoppelung der Zahl der über 65-Jährigen und Vervierfachung der Zahl der 90-Jährigen.
Der von der Direktion für Gesundheit und Soziales vorgestellte Bericht über die Planung der Langzeitpflege, der in die Vernehmlassung geht, stützt sich unter anderem auf diese Daten. Er wurde mit Unterstützung einer Begleitgruppe aus Vertretenden der Schlüsselakteurinnen und -akteuren des Bereichs unter der Leitung des Sozialvorsorgeamts (SVA) erarbeitet.
Verlagerung in Richtung Pflege zu Hause
Bis 2030 müssen angesichts der Bevölkerungsalterung sowie des Mangels an Pflegepersonal und an geeigneter Infrastruktur neue Lösungen im Bereich der Pflege gefunden werden. So soll die Pflege zu Hause ausgebaut und die Betreuung in Pflegeheimen auf die schwersten Fälle beschränkt werden.
Selbst bei einem solchen Paradigmenwechsel werden jährlich 114 zusätzliche Pflegeheimbetten (insgesamt 3575 Betten im Jahr 2030) benötigt; in der Pflege zu Hause ist mit einer Zunahme von 35 000 Stunden pro Jahr zu rechnen, was bis 2030 zu mehr als 944 000 Pflegestunden führen wird. Auf diese Weise kann ein Teil der Personen mit geringem bis mittlerem Pflegebedarf, die derzeit in Pflegeheimen betreut werden, künftig vermehrt zu Hause versorgt werden. Die Pflege zu Hause nach KVG dürfte somit bis 2030 um 50 % zunehmen. Mit dieser Neuorganisation geht der Ausbau weiterer Leistungen einher: Insbesondere Tagesstätten, die derzeit nicht ausreichend genutzt werden, werden an Bedeutung gewinnen. Aus personeller Sicht beläuft sich der Bedarf auf 135 VZÄ pro Jahr in den Pflegeheimen und auf 33 VZÄ pro Jahr in den Spitex-Organisationen.
Der Kostenanstieg zwischen 2026 und 2030 für die Pflegerestkosten sowie für die Beiträge des Sozialvorsorgeamts (SVA) und des Amts für Gesundheit (GesA) an die Betreuungskosten wird auf rund 60 Millionen Franken geschätzt – aufgeteilt zwischen Kanton und Gemeinden.
Sektor Langzeitpflege
Ab dem 1. März 2025 gehen die Verantwortlichkeiten und Aufgaben, die bisher vom GesA im Bereich der Pflege zu Hause wahrgenommen wurden, auf das SVA und den neu geschaffenen Sektor Langzeitpflege über.
Was ist Langzeitpflege?
Die Langzeitpflege ist im KVG geregelt. Sie umfasst Leistungen, die in Pflegeheimen oder durch Spitex-Organisationen und selbstständige Pflegefachpersonen zu Hause erbracht werden. Die Leistungen der Pflegeheime (einschliesslich Kurzzeitaufenthalte und Tagesstätten) und der Pflege zu Hause sind Leistungen nach KVG. Darüber hinaus werden der Bevölkerung zahlreiche weitere Leistungen angeboten, z. B. die Hilfe zu Hause, soziale Begleitung oder Unterstützung für betreuende Angehörige.
Die Planung der Langzeitpflege ist Teil der kantonalen Gesundheitsplanung und wird in einigen Monaten mit der Spitalplanung ergänzt.