Ziel der neuen Politik ist es, die Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihre Inklusion in die Gesellschaft zu fördern. Die Fähigkeiten und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sollen sichtbar gemacht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Staatsrat in seinem Massnahmenplan 2018-2022 vor, die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Vereins- und Gemeinschaftsaktivitäten mit Fr. 80'000.- zu unterstützen. Eine Jury von sieben Personen, in welcher Menschen mit und ohne Behinderungen vertreten sind, entscheidet, welche Projekte unterstützt werden.
Diese finanzielle Hilfe können Gemeinden, Sportvereine, PfadfinderInnen, Quartiervereine, Chöre, Theatergruppen und im Kanton ansässige Personengruppen in Anspruch nehmen, die Aktivitäten organisieren und anbieten, welche es Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen, sich zu begegnen, etwas gemeinsam auf die Beine zu stellen und von der gegenseitigen Hilfe und dem Austausch zu profitieren. Im Rahmen der Projekte ist es auch möglich, angepasste Informations- und Kommunikationsmittel zu finanzieren.
Interessierte Personen und Vereine sind aufgerufen, einen Projektantrag an das Sozialvorsorgeamt, Route des Cliniques 17, 1700 Freiburg, zu senden. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen läuft bis zum 30. September 2021. Sie finden alle Informationen, Unterlagen und Formulare auf der Internetseite des Sozialvorsorgeamtes.
Politik für Menschen mit Behinderungen Diese Politik verfolgt drei Ziele:
Die Interventionsbereiche, um diese Politik umzusetzen sind: Betreuung; Bildung und persönliche Entwicklung; Arbeit; Mobilität, Wohnen und Infrastrukturen; Vereins- und Gemeinschaftsleben; Kommunikation und Information. |
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