Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen und der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, die derzeit in der Schweiz grassiert, sind Opfer von Gewalt in Paarbeziehungen noch stärker gefährdet; sie sitzen zuhause, zusammen mit der gewaltausübenden Person, auf engstem Raum – und dies für eine lange Zeit. Dadurch sind sie nicht nur isolierter, sondern auch verletzlicher. Aber: Trotz Ausgangsbeschränkung ist eine Flucht nicht verboten! Denn auch in Krisenzeiten gibt es keine Straffreiheit.
Bislang hat sich die Lage im Bereich der Gewalt in Paarbeziehungen nicht verschlechtert. Die Polizei ist jedoch äusserst achtsam und das Leistungsangebot des Netzwerks bleibt aufrechterhalten. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und die Betreuung wurden der sanitären Lage angepasst.. Bei Gefahr oder im Bedarfsfall ohne zu zögern anrufen:
- die Polizei, unter der 117. Sie rückt auch weiterhin in allen Fällen aus, kümmert sich um die Opfer und verhängt die notwendigen Massnahmen gegen die Tatpersonen.
- das Frauenhaus Freiburg. Es ist immer noch per Telefon erreichbar und garantiert eine Notunterbringung, die den sanitären Anforderungen entspricht, auch für erkrankte Frauen und ihre Kinder: 026 322 22 02, aber auch per Mail info@sf-lavi.ch oder ‒ wenn die Tatperson immer in der Nähe ist – per SMS/WhatsApp 077 489 78 22.
Erreichbarkeit: montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, von 14 bis 17.30 Uhr und von 19.30 bis 7 Uhr, am Wochenende von 11 bis 17 Uhr und von 19.30 bis 7 Uhr.
Auf Facebook (https://www.facebook.com/SolFemmes) finden Frauen Informationen sowie Tipps, wie sie eine Flucht vorbereiten, wo sie Hilfe finden oder wie sie ihre eigenen Möglichkeiten steigern können.
Als Nachbarin oder Nachbar sollten Sie niemals zögern, die Polizei anzurufen, wenn Sie jemand um Hilfe bittet oder Ihnen eine Situation kritisch vorkommt, zumal derzeit alle Menschen zuhause sein sollten. Als Bürgerin und Bürger ist es Ihre Pflicht, Personen in Gefahr zu helfen.
Sicherheit und Schutz von Opfern in einer Notlage haben derzeit Priorität.
Nützliche Adressen
- Opferberatungsstelle für Kinder und Männer
Beratung per Telefon, montags bis freitags, 8.30 bis 11 Uhr, 026 305 15 80, oder per Mail an lavi-ohg@fr.ch. - Ex-pression, Hilfe für gewaltausübende Personen
Beratung per Telefon unter: 0848 08 08 08* (Niedertarif: Fr. 0.04/Min.), per SMS an: 079 703 36 57 oder per Mail an: info@ex-pression.ch. Die gesamte Betreuung und alle Gespräche erfolgen derzeit je nach Möglichkeit per Videositzung oder per Telefon. Die Pflichtgespräche mit den Täterinnen und Tätern werden ebenfalls weitergeführt. In Absprache mit dem Frauenhaus und dem Opfer (sofern dieses zuhause bleibt) ruft Ex‑pression die Täterin/den Täter regelmässig für ein Gespräch an. - Paar- und Familienberatung
Mediation (Unterstützung, Zuhören, Beratung) für Paare mit Schwierigkeiten, per Telefon 026 322 54 77 oder per Videokonferenz (montags bis freitags, 8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr). - Jugendamt
Beratung per Telefon, montags bis freitags, 8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr, 026 305 15 30. - Für die Feststellung von Schlägen und Verletzungen sowie für medizinische Notfälle ist die Notaufnahme des HFR aufzusuchen.
- Die (Zivil-, Straf-, Friedens-)Gerichte kümmern sich weiterhin um die dringenden Massnahmen, dazu gehört auch die Gewalt in Paarbeziehungen. Für Massnahmen des Personenschutzes (Wegweisungsmassnahmen, Recht auf Zuweisung der gemeinsamen Wohnung) wenden Sie sich ans Bezirkszivilgericht. Für die Kinder- und Erwachsenenschutzmassnahmen ist das Friedensgericht zuständig, für strafrechtliche Fälle die Staatsanwaltschaft.