Erhöhung der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und verstärkte Unterstützung für Beziehende
Das kantonale Urteil, das die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen derzeit regelt, ist über 25 Jahre alt. Seit damals haben sich Struktur und Zusammensetzung der Familieneinheit wie auch die Rollen innerhalb der Familie stark verändert. Vor allem die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen nimmt tendenziell zu. Früher waren die Frauen die Hauptbezügerinnen der Vorschüsse; heute machen die Kinder den Grossteil der Beziehenden von Bevorschussungen (Unterhaltsbeiträgen) aus, nämlich 95 %. Am Ende des ersten Halbjahres 2020 verzeichnete das Kantonale Sozialamt (KSA) 1256 Bezügerinnen und Bezüger von Bevorschussungen, wovon 1196 Kinder und 60 Ehegatten oder Ex-Ehegatten.
Im Gesetzesvorentwurf wird der Betrag zugunsten der Kinder von 400 auf 650 Franken erhöht. Nach Abzug der Einsparung durch Abschaffung der Bevorschussung zugunsten der Ehegatten und Ex-Ehegatten sowie des Inkassos der Vorschüsse bei den unterhaltspflichtigen Personen verursacht diese Erhöhung Kosten von 1 500 000 Franken, die hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden. Für die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen wurde eine Altersgrenze von 25 Jahren festgelegt, wie von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfohlen. Heute wird die Bevorschussung bis zum Ausbildungsende geleistet.
Weiter wird im Gesetzesvorentwurf, wie in den meisten anderen Kantonen, der Vorschuss für Ehegatten oder Ex-Ehegatten gestrichen. Da die Frauen wirtschaftlich immer unabhängiger werden, gab es in den letzten Jahren immer weniger Fälle, in denen den Ehegattinnen oder Ehegatten durch zivilgerichtlichen Entscheid Unterhaltsbeiträge gewährt wurden. Die Erhöhung der Vorschüsse wird diese Abschaffung für Personen, die Vorschüsse für den Unterhalt eines Kindes beziehen, ausgleichen. Einzig Personen, die ausschliesslich Vorschüsse für Ehegatten beziehen, werden diese Leistung verlieren, das sind 27 Personen an der Zahl.
Informationsgespräche für Beziehende
Das neue kantonale Gesetz ist Teil der Umsetzung der Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (InkHV) des Bundes, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten wird und die kantonalen Behörden mit bestimmten Zusatzaufgaben betraut. Bei der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen sieht die InkHV allen voran systematisch persönliche Beratungsgespräche mit der berechtigten Person vor, was im Kanton Freiburg derzeit nur gelegentlich praktiziert wird.
Inkassohilfe für Familienzulagen
Die InkHV legt zudem fest, dass die Behörde die unterhaltsberechtigte Person im Verfahren für die Erwirkung der direkten Auszahlung der Familienzulagen unterstützt.
Sie wird die Sicherstellung des Guthabens der 2. Säule durch Gesuch um Arrest oder Anordnung von Sicherheitsleistungen vereinfachen.
Im Bereich der Inkassohilfe versucht der Staat, den Vorschuss und den nicht durch den Vorschuss gedeckten Restbetrag des Unterhaltsbeitrags von der Schuldnerin oder vom Schuldner zurückzufordern. Das neue Gesetz kodifiziert die Regel, gemäss der die derart eingeholten Beträge prioritär dem Staat gutgeschrieben werden.
Um den neuen, insbesondere in der InkHV verankerten Anforderungen des Bundes zu entsprechen, wird geschätzt ein zusätzliches Vollzeitäquivalent (VZÄ) nötig sein. Das Kantonale Sozialamt behandelt jährlich 1725 Dossiers der Inkassohilfe und Bevorschussung. Im Jahr 2019 betrugen die jährlichen Ausgaben für Vorschüsse 5 890 000 Franken, die Bevorschussungsüberweisungen lagen bei 2 700 000 Franken.
Mit diesem Vorentwurf reagiert der Staatsrat auf die Motion der Grossräte Elias Moussa und Bertrand Morel, die am 16. Oktober 2019 angenommen wurde und vom Staatsrat eine Änderung des EGZGB zur Erhöhung der Vorschüsse für das jüngste Kind verlangte.