Unter dem Motto "Meine Impfung, dein Schutz" empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Bevölkerung, den Impfstatus zu überprüfen und ihn falls nötig zu aktualisieren. Diese Massnahme dient dem Eigenschutz, soll aber auch die Angehörigen schützen, insbesondere Säuglinge, für die Krankheiten wie Masern oder Keuchhusten besonders gefährlich sind.
In der Schweiz wird empfohlen, Kinder mit 12 Monaten gegen Masern und ab dem zweiten Lebensmonat gegen Keuchhusten zu impfen. Ungeimpfte Eltern können an diesen Infektionskrankheiten, die schwere Folgen haben können, erkranken und sie an ihr Kind übertragen.
In der Schweiz kommt es immer wieder zu Ausbrüchen.
Schulverbot, um Masernepidemie zu verhindern
Masern sind eine hochansteckende Krankheit, die zu schweren Komplikationen führen kann und für die es keine Behandlung gibt. Es handelt sich um keine Kinderkrankheit; auch Erwachsene können daran erkranken und leiden sogar häufiger unter Komplikationen als Kinder.
Die Schweiz hatte sich dem Vorhaben der Weltgesundheitsorganisation angeschlossen, das Masernvirus in Europa bis 2015 auszurotten. Die steigende Durchimpfung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Der Kanton Freiburg hat mit einer Impfrate von 95 Prozent bei den Achtjährigen die nationale Zielvorgabe erreicht.
Seit Ende 2016 nimmt jedoch in mehreren Kantonen die Zahl der Masernfälle wieder zu. Auch Freiburg blieb davon nicht verschont: Zu Beginn dieses Jahres wurden 13 Fälle gemeldet, während 2016 nur zwei und 2015 gar keine Personen an Masern erkrankt sind. Von den 13 Masernkranken waren neun nicht geimpft.
Um eine Masernepidemie in der Bevölkerung zu verhindern, sprach das Kantonsarztamt Schulverbote für ungeimpfte Geschwister erkrankter Kinder, die im selben Haushalt leben und eine Schule oder Tagesstätte besuchen, aus. Diese Massnahme galt auch für ungeimpfte Erwachsene, die im selben Haushalt leben und in einer Schule, Krippe oder anderen Tagesstätte für Kleinkinder oder Gesundheitseinrichtung arbeiten. Dank dieser Verbote, die für 21 Tage nach Auftreten des Hautausschlags der erkrankten Person gelten, konnte eine Ausbreitung der Krankheit eingedämmt werden.
Keuchhusten gefährlich für Säuglinge
Keuchhusten ist eine hochansteckende Infektionskrankheit der Atemwege, die sich in Hustenanfällen mit Auswurf und oftmals Erbrechen äussert. Lungenentzündung, Krampfanfälle und Hirnerkrankungen gehören zu den möglichen Komplikationen. Die Krankheit kann sogar tödlich verlaufen, besonders Säuglinge sind gefährdet. In der Schweiz und in Freiburg ist Keuchhusten seit 2010 wieder auf dem Vormarsch. Schweizweit werden jährlich etwa 50 Kinder (vor allem Säuglinge) wegen Keuchhusten ins Spital eingeliefert. In den letzten 15 Jahren wurden vier Todesfälle verzeichnet.
Elektronischer Impfausweis
Indem Sie die Empfehlungen zu den Basisimpfungen befolgen, helfen Sie mit, die Infektionskrankheiten unter Kontrolle zu bringen. Das KAA möchte deshalb das Impfen in der Bevölkerung fördern. Es fordert alle Freiburgerinnen und Freiburger auf, ihren Impfausweis kontrollieren zu lassen und sich bei einer Ärztin oder einem Arzt entsprechend zu informieren. Auf der geschützten Website www.mesvaccins.ch können Sie einen elektronischen Impfausweis erstellen und Ihre Impfungen selbst eintragen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann den Ausweis anschliessend prüfen und validieren. Sie können den elektronischen Impfausweis auch über die Smartphone-App "myViavac" bearbeiten und haben Ihre Impfdaten somit immer bei sich.
Erfolg für Grippeimpfungen in Apotheken
Seit dem 1. Juli 2015 können sich Freiburgerinnen und Freiburger in verschiedenen Apotheken des Kantons gegen die Grippe impfen lassen. So erhielten in diesem Winter in den 32 zugelassenen Freiburger Apotheken 868 Personen eine Grippeimpfung (gegenüber 321 Personen im Vorjahr).