Diese Einrichtungen müssen ein minimales Angebot aufrechterhalten
für Kinder von Eltern, die in Bereichen arbeiten, die für das Funktionieren der Gesellschaft zentral sind, insbesondere im Gesundheitswesen, in der Sicherheit, der Bildung, der Versorgung der Bevölkerung, in Erziehungsanstalten und in Heimen für Minderjährige.
Die minimalen Leistungen sollen ebenfalls verfügbar sein für Kinder, deren Betreuung andernfalls nur von besonders vulnerablen Personen und Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko wahrgenommen werden kann. In Härtefällen können Ausnahmen bewilligt werden.
Die Eltern kontaktieren die Verantwortlichen der Einrichtungen, welche Informationen vom Jugendamt bekommen haben.