Das SVA unterstützt und koordiniert die Umsetzung der Politik im Zusammenhang mit den Menschen mit Behinderungen und derjenigen im Zusammenhang mit den Seniorinnen und Senioren. Es plant das Leistungsangebot und kümmert sich um die Finanzierung und die Aufsicht über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Es plant den Platzbedarf in den Pflegeheimen und entrichtet Beiträge an Personen, die ihren Aufenthalt im Pflegeheim nicht selber finanzieren können.
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