Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) hat der Kanton Freiburg beschlossen, seine Überlegungen nicht nur auf die Institutionen für invalide Personen zu beschränken, sondern sie in Hinblick auf eine umfassende Politik für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen auszuweiten und in diesem Sinne Ziele und Interventionsprinzipien zu definieren.
Die Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahre 2014 hat auch auf Bundesebene einiges ins Rollen gebracht. Der Bundesrat beauftragte das EDI, Vorschläge auszuarbeiten, welche die Koordination der getroffenen Massnahmen zwischen Bund und Kantonen verbessern und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in gewissen Schlüsselbereichen fördern sollen.
Der Kanton Freiburg will mit seinen Vorschlägen zur Neugestaltung der Politik für Menschen mit Behinderungen die betroffenen Kinder und Erwachsenen ins Zentrum seiner Bemühungen stellen. Dabei sollen die Menschen mit Behinderungen in ihrer Ganzheit sowie in ihren verschiedenen Lebensrealitäten und -situationen berücksichtigt werden. Die neue Politik verfolgt drei Ziele:
- Die Gesellschaft ist sich der Realität der Behinderung bewusst. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden anerkannt und ihre Kompetenzen geschätzt.
- Menschen mit Behinderungen verfügen über ein Höchstmass an Autonomie und haben das Recht auf Selbstbestimmung.
- Menschen mit Behinderungen leben in einer inklusiven Gesellschaft.
Um Menschen mit Behinderungen in ihrer Ganzheit zu berücksichtigen, schlägt der Staatsrat vor, die Interventionen der öffentlichen Hand auf sechs Bereiche zu konzentrieren, auf die Betreuung, auf die Bildung und die persönliche Entwicklung, auf die Arbeit, auf die Mobilität, Wohnen und Infrastrukturen, auf das Gemeinschafts- und Vereinsleben, sowie auf die Kommunikation und Information.
Der Staatsrat möchte die Ziele erreichen, indem neue Angebote und Leistungen entwickelt und Projekte angestossen werden, die den Kompetenzen und Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen entsprechen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben begünstigen. Dabei möchte der Staatsrat auch die Tätigkeit der vielen verschiedenen Akteurinnen und Akteure im Bereich der Menschen mit Behinderungen unterstützen und koordinieren.
Die Beteiligung der direkt Betroffenen und ihren Angehörigen, wie auch der Leistungserbringenden und Selbsthilfeorganisationen aber auch die Zivilgesellschaft ist ein zentrales Element der neuen Politik. Alle sollen ihren Beitrag zur Umsetzung der Politik für Menschen mit Behinderungen leisten.
In seinen Sessionen vom 12. Oktober und 16. November 2017 hat der Grossrat zwei Gesetzesvorschläge angenommen. Das Gesetz vom 12. Oktober über Menschen mit Behinderungen (BehG) setzt den allgemeinen Rahmen für die zu konkretisierenden Massnahmen. Es bildet ebenfalls die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von finanziellen Mitteln des Staates. Dieser gesetzliche Rahmen ist so flexibel wie möglich gehalten, so dass er sich den Veränderungen der Rahmenbedingungen, beispielsweise den auf Bundesebene ergriffenen Massnahmen, anpassen lässt. Das neue Gesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Das zweite Gesetz vom 16. November über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und die professionellen Pflegefamilien (SIPG) regelt die Organisation der sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und der professionellen Pflegefamilien sowie ihre Beziehungen zum Staat. Das SIPG legt Gewicht auf die Planung, die Aufsicht, die Finanzierung und die Rolle der öffentlichen Hand als Garantin der Qualität und Angemessenheit der Leistungen der Institutionen. Es tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
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