Minderjährige sowie maximal 25-jährige junge Erwachsene, welche aus Schutzgründen einer Unterbringung ausserhalb der Familie oder einer ambulanten sozialpädagogischen Betreuung bedürfen, können die Leistungen einer anerkannten sozialpädagogischen Institution in Anspruch nehmen. Solche Unterbringungen werden üblicherweise von den Zivil- oder Strafgerichten angeordnet. Unterbringungen ohne offiziellen gerichtlichen Auftrag sind für kurze Zeit erlaubt.
In Ausnahmefällen kann eine Platzierung in einer sozialpädagogischen Institution für Personen über 25 Jahren angeordnet werden, jedoch höchstens bis 30 Jahre, wenn die Situation dies aufgrund von schweren Erziehungsdefiziten und psychischen Störungen verlangt.
Bei Fragen zur Unterbringung in den sozialpädagogischen Institutionen oder anderen Kindes- und Jugendschutzmassnahmen konsultieren Sie bitte die Website des Jugendamts.
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