Das Amt der Gemeinden (GemA) ist namentlich für die Finanz- und Verwaltungsaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, Agglomerationen und öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalten) zuständig, dies in Zusammenarbeit mit den Oberämtern. Zudem berät das Amt die kommunalen Gebietskörperschaften.
Des Weiteren ist das Amt mit der Umsetzung der Politik zur Förderung der Gemeindefusionen beauftragt sowie mit dem interkommunalen Finanzausgleich. Es übernimmt Arbeiten im Bereich der Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden und Gesetzgebungsarbeiten.