Aufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften
Das Amt für Gemeinden (GemA) übt die Aufsichtsfunktionen in rechtlicher und finanzieller Hinsicht aus, wie sie vom Gesetz vorgesehen sind. Das Amt führt Gesetzgebungsarbeiten aus und fördert die standardisierte Anwendung von gewissen Regeln im rechtlichen, finanziellen, buchhalterischen und administrativen Bereich. Es kontrolliert und analysiert die finanzielle Gesundheit und die ordnungsgemäße Finanzverwaltung der kommunalen Gebietskörperschaften sowie die Übereinstimmung diverser kommunaler Akte mit der Gesetzgebung über die Gemeinden.
Unterstützung der kommunalen Gebietskörperschaften
Das GemA unterstützt und berät die kommunalen Gebietskörperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im finanziellen und administrativen Bereich. Es stellt ihnen Muster für Reglemente, Statuten, Vereinbarungen und Revisionsformulare zur Verfügung. Ausserdem gewährleistet das GemA die Umsetzung der Förderungspolitik der Gemeindezusammenschlüsse und berät, in Zusammenarbeit mit den Oberamtspersonen, die Gemeinden in diesen Fragen.
Ausbildung
Das GemA beteiligt sich an der Verbesserung der Grundausbildung und der Weiterbildung der Amtsträger der kommunalen Gebietskörperschaften. Es organisiert - allein oder in Zusammenarbeit mit Partnern - Informationssitzungen zu Themen, die in die Zuständigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften Fallen.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz vom 25. September 1980 über die Gemeinden (GG) (SGF 140.1)
- Ausführungsreglement vom 28. Dezember 1981 zum Gesetz über die Gemeinden (ARGG) (SGF 140.11)
- Gesetz vom 16. November 2009 über den interkommunalen Finanzausgleich (IFAG) (SGF 142.1)
- Gesetz vom 10. Mai 1963 über die Gemeindesteuern (GStG) (SGF 632.1)
- Gesetz vom 19. September 1995 über die Agglomerationen (AggG) (SGF 140.2)
- Gesetz vom 9. Dezember 2010 über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse (GZG) (SGF 141.1.1)