Aktualisierung der Richtlinien zu den Gemeindesteuern
Die wichtigsten Änderungen betreffen zwei Punkte:
- Die Festlegung der Steuerfüsse und -sätze muss vor Beginn der jeweiligen Steuerperiode erfolgen. Rückwirkende Steuersenkungen sind, unabhängig davon, ob sie während oder nach Ende der betreffenden Steuerperiode stattfinden, nicht zulässig.
- Die Bezugsmodalitäten entsprechen jenen, die in der Steuergesetzgebung vorgesehen sind. Die kommunalen Kompetenzen im Bereich der ordentlichen Steuern beschränken sich auf die Anzahl der Akontozahlungen und den allgemeinen Fälligkeitstermin. Dies bedeutet insbesondere, dass Steuerrückerstattungen nicht mehr zulässig sind.