In seiner Sitzung vom 18. Februar 2025 hat der Staatsrat die Genehmigung erteilt, dass der Vorentwurf, mit dem das Gesetz über die Gemeinden totalrevidiert wird, in die Vernehmlassung gegeben wird. Es handelt sich um die erste Totalrevision dieses Gesetzes seit seiner Verabschiedung im Jahr 1980. Dieser Vorentwurf wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Freiburger Gemeindeverband und der Oberamtspersonenkonferenz erarbeitet.
Dieses neue Gesetz über die Gemeinden zielt darauf ab, den Gemeinden bei ihrer Organisation und den Entscheidungen mit örtlicher Tragweite möglichst viel Spielraum einzuräumen. So schreibt der Gesetzesentwurf kein Gemeindemodell vor, an das sich die Gemeinden des Kantons halten müssten. Der Vorentwurf postuliert nämlich, dass die gewählten Gemeindebehörden aufgrund ihrer genauen Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse in der Lage sind, ihren Gemeinden die am besten geeignete Funktionsweise zu geben. Beispielsweise wird die Mindestzahl der Mitglieder des Gemeinderats auf drei gesenkt und die Obergrenze von 9 Mitgliedern wird aufgehoben; die für einige Gemeinden geltende Pflicht, einen Generalrat einzusetzen, wird aufgehoben; für die Reglemente der Gemeindelegislativen ist nicht mehr systematisch die Genehmigung und Stellungnahme der kantonalen Behörden erforderlich, die Art der Ernennung der Delegierten in den Gemeindeverbänden bietet neue Möglichkeiten.
In Bezug auf den letzten Punkt, wurde dem Kapitel zur interkommunalen Zusammenarbeit, die in den letzten Jahrzehnten eine beachtliche Entwicklung erfahren hat, besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Der Gesetzesentwurf erweitert die Möglichkeiten, die Governance von Gemeindeverbänden anzupassen, insbesondere durch eine mehr oder weniger starke Einbindung der Gemeindeversammlungen und der Generalräte, um spezifische Bedürfnisse und Umstände (dem Verband übertragene Aufgaben...) berücksichtigen zu können.
Allfällige Bemerkungen sind bis am 30. Mai 2025 per E-Mail (brigitte.leiser@fr.ch) an das Amt für Gemeinden (GemA) zu richten.
Ziel ist es, den endgültigen Gesetzesentwurf noch vor Jahresende an den Grossen Rat zu überweisen, damit die parlamentarischen Arbeiten während der laufenden Gemeindelegislatur, die im Frühling 2026 endet, stattfinden können. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Gemeinden könnte dann gestaffelt erfolgen, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, sich auf den Übergang vorzubereiten und den neu gewährten Spielraum im Bereich Organisation optimal zu nutzen.