Am 1. Januar 2017 ist die Änderung vom 5. Oktober 2016 des Gesetzes über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG, SGF 17.5) in Kraft getreten. Das InfoG wurde an die Aarhus-Konvention angepasst (Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten). Diese Gesetzgebung gewährt der Öffentlichkeit im Umweltbereich ein weiter gefasstes Zugangsrecht als dasjenige, das allgemein im InfoG vorgesehen war.
Die Ausgabe 2017 des info'GemA trug den wesentlichen Punkten dieser Gesetzesrevision bereits Rechnung. Die Nachführung 2018 wurde nur notwendig, um kleine Anpassungen an die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten (DZV) vorzunehmen. Die revidierte DZV ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Es ist ausserdem darauf hinzuweisen, dass dieses info'GemA nicht das einzige Dokument ist, das an die revidierte Gesetzgebung angepasst wurde: weitere Dokumente befinden sich auf der Website der Kantonalen Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDSB), darunter insbesondere der Leitfaden zuhanden der Gemeinden.
Dokumentation
> info'GemA 5/2011: Information der Öffentlichkeit und Zugang zu Dokumenten auf Gemeindeebene (aktualisierte Ausgabe 2018)
> Link zur Homepage der ÖDSB
> Link zu allen info'GemA