Gérald Mutrux wurde 1960 in Freiburg geboren und absolvierte seine Schul- und Studienjahre in der Kantonshauptstadt. Nach der Matura am Kollegium St. Michael erlangte er das Lizentiat in Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Volkswirtschaft an der Universität Freiburg.
37 Jahre im Dienst des Staates
1987 wurde er als Wirtschaftswissenschaftler beim Departement der Gemeinden und Pfarreien, dem späteren Amt für Gemeinden (seit 2003), angestellt. Seit 1990 steht er dem Amt vor und wird diese Position bis zu seiner Pensionierung innehaben. In diesen 37 Jahren hat Gérald Mutrux mit fünf verschiedenen Staatsrätinnen und Staatsräten zusammengearbeitet, er erlebte das Ende der staatlichen Aufsicht über die Pfarreien im Jahr 1992 und wirkte an den zahlreichen Gemeindezusammenschlüssen mit, die die Anzahl der Freiburger Gemeinden von 259 auf 126 zurückgehen liessen. Ihm kommt auch eine zentrale Rolle bei der stetigen Anpassung der kantonalen Gesetzgebung über die Gemeinden zu, unter anderem mit der Entwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit oder der Ausarbeitung des ersten Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden im Jahr 2018.
Gérald Mutrux hat es verstanden, die zahlreichen Herausforderungen dieses anspruchsvollen Amtes zu meistern. Sein grosses persönliches Engagement, seine menschlichen und beruflichen Qualitäten, sein lösungsorientiertes Vorgehen und seine ausgeprägten Kenntnisse eines Bereichs in ständiger Entwicklung machten ihn zu einer Referenz über die Kantonsgrenzen hinaus und trugen dazu bei, das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Gemeinden im Kanton aufrechtzuerhalten.
Gérald Mutrux wohnt in Marly, ist verheiratet, Vater von vier erwachsenen Kindern und seit nicht allzu langer Zeit Grossvater von drei Enkelkindern.
Neuorganisation der institutionellen Aufgaben
Die bevorstehende Pensionierung von Gérald Mutrux veranlasste die ILFD dazu, die Arbeitsweise ihrer verschiedenen Dienststellen, die sich mit institutionellen Angelegenheiten befassen, zu analysieren. Diese eingehende Analyse hat ergeben, dass gewisse Aufgaben zwischen den Dienststellen anders zugeteilt werden sollten. So wird das Amt für Gemeinden vom Generalsekretariat die Aufgaben im Bereich der institutionellen Gliederung (Regionen, Agglomerationen, Gemeinden) übernehmen. Dieser Aufgabentransfer entspricht weniger als einem Vollzeitäquivalent. Das Generalsekretariat wird vom Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA) alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Sprachenfrage, den Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat sowie den politischen Rechten übernehmen. Diese neue Organisation wird im Laufe des Jahres 2024, parallel zum Anstellungsverfahren für die Nachfolgerin oder den Nachfolger von Gérald Mutrux in der Leitung des GemA, umgesetzt werden.