Gemeinden
Die Gemeinden sind in der Reihenfolge der vom Bundesamt für Statistik (BFS) zugeteilten « Gemeindenummer » aufgeführt.
Die Liste der Gemeinden wird aufgrund der erfolgten Gemeindefusionen jährlich nachgeführt.
Gemeinden mit Generalrat
Der Ausdruck « Generalrat » bezeichnet das Gemeindeparlament. Die Einrichtung eines Generalrats, der die Gemeindeversammlung ersetzt, ist gemäss dem Gesetz über die Gemeinden in den Bezirkshauptorten (ausser Tafers) und in den Gemeinden Villars-sur-Glâne und Marly obligatorisch (8 Gemeinden insgesamt).
Jede andere Gemeinde kann den Generalrat freiwillig einführen, sofern sie mindestens 600 Einwohner zählt (Urnenabstimmung). Unter Vorbehalt weiterer Beschlüsse innert der gesetzlichen Fristen und nach Fusionen wird somit ab der Legislaturperiode 2021-2026 in 27 Gemeinden ein Generalrat bestehen.
Gemeindeverbände
Die Gemeindeverbände sind nach Bereichen aufgelistet und nummeriert.
Bei Gemeindeverbänden, deren Mitgliedsgemeinden aus verschiedenen Kantonen stammen, sind nur jene aufgeführt, die der freiburgischen Gesetzgebung unterliegen.
Gemeindeanstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit
Die Gemeindeanstalten sind nach Bereichen aufgelistet und nummeriert.
Bürgergemeinden
Die Bürgergemeinden tragen dieselbe BFS-Nummer wie die entsprechenden Gemeinden.
Die Existenz einer Bürgergemeinde ist an das Vorhandensein von Bürgergütern auf dem jeweiligen Gemeindegebiet geknüpft.