Am 23. Juni 2006 haben die Eidgenössischen Räte das Registerharmonisierungsgesetz verabschiedet, dass die Vereinfachung der Erhebung und des Austauschs von Personendaten zu statistischen Zwecken zwischen Gemeinderegistern, kantonalen Registern und Registern auf Bundesebene bezweckt. Auf kantonaler Ebene betrifft diese Harmonisierung in erster Linie die Gemeinden, die für die Einwohnerkontrolle zuständig sind.
Auf Vorschlag des Staatsrats hat der Grosse Rat die notwendigen Kredite für die Errichtung einer kantonalen Informatikplattform bewilligt. Die Einrichtungsarbeiten sind Anfang des Jahres 2013 abgeschlossen worden. Die daraus resultierende Plattform erlaubt heute den Zugriff auf Einwohnerdaten aller kommunalen Register auf kantonaler Ebene in Echtzeit. Mehr als 3100 Personen von Staat und Gemeinden haben Zugriff auf diese Einwohnerdaten. Der Zugriff dieser Personen ist streng auf die Daten begrenzt, die sie für die Erfüllung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigt.
Wenden Sie sich für Fragen, die sich auf einen Antrag auf Zugang zu FriPers beziehen, an Frau Daniela Burri, kantonale Verantwortliche für die Daten der Einwohnerkontrolle: daniela.burri@fr.ch oder 026/305.15.16.