Das Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen (ZEA) erbringt in seinen beiden Tätigkeitsbereichen vor allem die folgenden Leistungen:
Bereich « Zivilstandswesen »
- Führung des elektronischen Personenstandsregisters «Infostar»
- Ausstellung von Urkunden
- Erfassung und Prüfung von Erklärungen (Erklärung über die Unterstellung des Namens unter das Heimatrecht, nicht streitige Angaben, Anerkennungserklärungen)
- Entgegennahme und Bearbeitung von Akten im Hinblick auf eine Eheschliessung
- Familienforschung
- Prüfung von Adoptionsgesuchen und Gesuche um Familien-/ Vornamensänderung
- Behandlung von Vernehmlassungsunterlagen
- Auskünfte und Beratungen (für die Nutzer und die Zivilstandsämter der Bezirke)
Bereich «Einbürgerungen»
- Bearbeitung von Einbürgerungsdossiers, Rechtsstreitigkeiten (Rekursen) und Vernehmlassungen
- Anzeigen von betrügerischen Handlungen
- Auskünfte und Beratungen (für die Nutzer und die Gemeinden)
Bereich «Institutionelle Angelegenheiten»
- Juristische Beratung der Direktion ILF und der Einheiten der ILFD;
- Behandlung von Beschwerde- und Einsprachedossiers;
- Verfassen von erstinstanzlichen Entscheiden;
- Ausarbeiten und Kontrolle von Gesetzesentwürfen und Verfassen von Erlassen;
- Behandlung von Haftpflichtansprüchen und Begleitung der Massnahmen;
- Ausarbeiten von Stellungnahmen bei Vernehmlassungen auf Kantons- und Bundesebene;
- Aufsicht über die kantonale Behörde für Grundstückverkehr.
Die Institutionen und Rechtsangelegenheiten sind für legislative Projekte in Zusammenhang mit verschiedenen Aufgaben zuständig (Stand 2013):
- die Überarbeitung der Gesetzgebung über die Oberamtmänner;
- die Public Governance;
- die Ombudsstelle für Verwaltungsangelegenheiten;
- die zentrale Anlaufstelle (Guichet unique).
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des IAEZA sind:
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
- Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907
- Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht von 20.Juli 2014
- Verordnung vom 17. Juni 2016 über das Schweizer Bürgerrecht
- Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987
- Zivilstandsverordnung vom 28. April 2004 (ZStV)
- Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZSGV) vom 27. Oktober 1999
- Zivilstandsgesetz vom 14. September 2004 (ZStG)
- Zivilstandsreglement vom 1. Juli 2013
- Gesetz vom 14.Dezember 2017 über das freiburgische Bürgerrecht (BRG)
- Reglement vom 19. Mai 2018 über das freiburgische Bürgerrecht (BRR)
- Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte vom 6. April 2001
- Reglement über die Ausübung der politischen Rechte vom 10. Juli 2001
- Gesetz über die finanzielle Beteiligung des Staates an den Wahlkampfkosten vom 22. Juni 2001
- Gesetz über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat vom 26. September 1990