Am 12. Oktober 2021 hat der Staatsrat einen Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte (PRG) in die Vernehmlassung gegeben. Mit dem damaligen Vorentwurf sollten zwei vom Grossen Rat erheblich erklärte Motionen umgesetzt und gewisse Anpassungen am geltenden Gesetz vorgenommen werden. Es ging zum einen darum, Wahlzettel von Wählerinnen und Wählern, die ihren Willen auf zwei verschiedenen Listen klar zum Ausdruck bringen, als gültig anzusehen (gegenwärtig ist es so, dass wenn mehrere nicht identische Wahlzettel in das Stimmcouvert gelegt werden, die Stimme als ungültig gilt). Zum anderen wurde eine automatische Nachzählung der Stimmzettel bei kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen im Majorzverfahren vorgesehen, wenn die Differenz weniger als 0,3 % beträgt.
Klärung von Fragen bei kantonalen Wahlen
Bei den Gesamterneuerungswahlen vom Herbst 2021 zeigte sich, dass das PRG in gewissen, die Majorzwahl betreffenden Punkten unterschiedlich ausgelegt wurde. Es stellten sich verschiedene Fragen in Zusammenhang mit dem aktuellen System der Ersatzkandidaturen, den Allianzen, den Mehrfachkandidaturen auf zahlreichen Listen und dem Einreichen der Listen für den zweiten Wahlgang. Der Staatsrat hat daher beschlossen, diese Punkte im Rahmen der Revision des PRG direkt zu behandeln, damit allfällige Änderungen des Systems bei den eidgenössischen Wahlen 2023 in Kraft sind.
Nebst der Umsetzung der beiden Motionen wird mit diesem Vorentwurf daher vorgeschlagen, insbesondere die Möglichkeit von Allianzen und ihrer Änderung zwischen den Wahlgängen zu klären und festzulegen, wer genau sich im zweiten Wahlgang zur Wahl stellen kann. In diesem Zusammenhang schlägt er insbesondere vor, die 2011 aufgetretene Praxis der Mehrfachkandidaturen zu verbieten, die aktuell im Kanton Freiburg bei Majorzwahlen noch erlaubt ist, und deren Auslegung beim zweiten Wahlgang 2021 zu Zweifeln Anlass gab.
Im Vorentwurf, der heute in die Vernehmlassung geht, wurden gewisse Aspekte der ersten Vernehmlassung von 2021 bereits berücksichtigt. Unter anderem wird die Bezeichnung «Oberamtfrau» eingeführt sowie die Möglichkeit, das Antwortcouvert der brieflichen Stimmabgabe zu öffnen und die abstimmenden Personen ab Erhalt zu erfassen. Der Gesetzesvorentwurf gibt dem Staatsrat die notwendige Rechtsgrundlage für die Einführung der Stimmabgabe im Internet. Schliesslich sieht er den Erlass von rechtlichen Bestimmungen bezüglich Information der Bürgerinnen und Bürger vor den Abstimmungen vor.
Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September 2022.
Sämtliche Vernehmlassungsunterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden: www.fr.ch/vernehmlassungen