Im Winter und während der Fortpflanzungszeit im Frühling brauchen Wildtiere viel Energie. Störungen währen diesen kritischen Zeiten können zu erhöhter Sterblichkeit und zu einem geringeren Fortpflanzungserfolg führen. Es ist daher wichtig, dass die Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum genügend Ruhezonen vorfinden. Mit dem Ausscheiden solcher Zonen wird diesem Bedürfnis Rechnung getragen, ohne dass die Freizeitaktivitäten in freier Natur verboten werden müssen.
Vor diesem Hintergrund wurde 2013 auf La Berra eine Wildruhezone geschaffen. Nach vier Jahren wurde nun die Verordnung, die diese Wildruhezone regelt, im Einvernehmen mit den Gemeinden und den betroffenen Akteuren angepasst. Die geänderte Verordnung ist am 1. Dezember 2017 in Kraft getreten.
Neu wird nicht mehr zwischen Routen, die für den Wintersport und solchen, die für sommerliche Freizeitaktivitäten erlaubt sind, unterschieden. Die Pflicht, vom 1. Dezember bis am 30. Juni auf den innerhalb des Perimeters erlaubten Routen zu bleiben und seinen Hund an der Leine zu führen, bleibt jedoch unverändert. Diese Besucherregulierung erlaubt es den Wildtieren, die von diesen Routen abgelegenen Gebiete als Ruhezonen zu nutzen.
Die neue Verordnung sieht auch die Möglichkeit vor, Verstösse gegen die vorgesehenen Pflichten mit Ordnungsbussen zu ahnden. Diese Bussen können vom Aufsichtspersonal des Amts für Wald, Wild und Fischerei ausgestellt werden.
Die neue Karte kann auf der Website des Amts für Wald, Wild und Fischerei unter folgender Adresse eingesehen werden: http://www.fr.ch/sff/de/pub/fauna_biodiv_jagd_fischere/terrestrische_fauna/schutzgebiete/wildruhezonen/la_berra.htm. Wie in den letzten Jahren halten sich ausgebildete Leute im Gebiet auf, um die Besucher zu sensibilisieren und sie bezüglich der geltenden Vorschriften in der Gegend zu beraten.
Änderung der Verordnung über die Wildruhezone La Berra
Die Verordnung über die Wildruhezone La Berra wurde am 1. Dezember 2017 geändert. Sie sieht Routen für Freizeitaktivitäten vor, wobei neu für Sommer und Winter kein Unterschied mehr gemacht wird. Zudem wurde die Möglichkeit eingeführt, Ordnungsbussen auszustellen. Ansonsten bleibt der Inhalt der Verordnung unverändert. Wer sich in der Zeit vom 1. Dezember bis am 30. Juni in die Wildruhezone La Berra begibt, muss auf den erlaubten Routen bleiben und seinen Hund an der Leine führen.
Veröffentlicht am 20. Dezember 2017 - 06h45
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 20.12.2017 - 06h45