Die Verordnung über die Zuständigkeitsbereiche der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei (ZDirV; SGF 122.0.12) überträgt der ILFD die folgenden Zuständigkeitsbereiche auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft:
- die Landwirtschaft und den Rebbau;
- den beruflichen Unterricht auf dem Gebiet der Landwirtschaft, der Lebensmitteltechnologie, der Forstwirtschaft und der Hauswirtschaft;
- die Bodenverbesserungen;
- das Veterinärwesen, die Lebensmittelkontrolle und die Kontrolle gefährlicher Stoffe und Zubereitungen;
- die Nutztierversicherung;
- den Tierschutz;
- den Wald, die Schutzmassnahmen gegen Naturkatastrophen und das Wild;
- die Staatsreben.
Die ILFD nimmt diese Zuständigkeiten durch ihr Generalsekretariat sowie durch das Amt für Landwirtschaft (LwA), das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW), das Amt für Wald, Wild und Natur (WNA), das Landwirtschaftliche Institut des Kantons Freiburg (Grangeneuve), die Nutztierversicherungsanstalt (Sanima) und die Verwaltung der Staatsreben (VSR) wahr. Die Behörde für Grundstückverkehr (BGV) ist der ILFD administrativ zugewiesen.
Zu diesen Zuständigkeitsbereichen kommen jene im Bereich der Institutionen hinzu.