Der Staatsrat hat beschlossen, dem Grossen Rat die Berichte zum Auftrag "Verwendung der finanziellen Mittel für die Wiederbevölkerung der für die Patentfischerei offenen Seen des Kantons" zu unterbreiten. In diesem am 18. März 2016 eingereichten und begründeten Auftrag verlangten zehn Grossrätinnen und Grossräte vom Staatsrat, die finanziellen Mittel für die Wiederbevölkerung der für die Patentfischerei offenen Seen des Kantons zu verwenden. Die Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner verlangten von der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD), dass die zwischen 2002 und 2013 erhobenen 668 000 Franken aus der Wiederbevölkerungstaxe gemäss Artikel 31 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 1979 über die Fischerei ausschliesslich dem Aussetzen von Fischen (Besatz) in den für die Patentfischerei offenen Seen und Flussläufen dienen sollen. Die Urheber des Auftrags schienen davon auszugehen, dass ein Teil der Beträge, die im Rahmen der Wiederbevölkerungstaxe erhoben wurden, nicht entsprechend dem Gesetz über die Fischerei verwendet wurden, das vorsieht, dass mindestens 30 % des Ertrags vom Verkauf der Fischereipatente für die Wiederbevölkerung der Regalgewässer verwendet werden.
Wie in der vom Staatsrat vorgeschlagenen und vom Grossen Rat genehmigten Antwort, hat die ILFD ein Audit bestehend aus einem rechtlichen, einem finanziellen und einem technischen Teil durchgeführt. Das Audit wurde also aufgeteilt und drei spezialisierte Auftragnehmer wurden mit je einem Teil beauftragt. Die rechtlichen und technischen Auftragnehmer wurden nach Anhörung des Freiburgischen Verbands der Fischervereine ausgewählt, der finanzielle Teil des Audits wurde auf Entscheid des Staatsrats durch das Finanzinspektorat des Kantons Freiburg durchgeführt.
Die Ergebnisse der drei Audits bestätigen, dass die gesetzlichen Bestimmungen bei der Verwendung des Ertrags aus dem Verkauf der Fischereipatente durch das Amt für Wald, Wild und Fischerei eingehalten wurden. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass sich die Verwendung der Finanzmittel für die Wiederbevölkerung als korrekt erweist.
Im rechtlichen Teil wurde namentlich festgehalten, dass der Begriff der Wiederbevölkerung gemäss den eidgenössischen Vorschriften nicht nur das von den Urhebern des Auftrags verlangte Einsetzen (Besatz) von Fischen umfasst, sondern auch Massnahmen zur Verbesserung des Lebensraums und das Monitoring der Fischarten. Der finanzielle Teil des Audits zeigt auf, dass die in den Jahren 2002 bis 2013 für diesen Zweck verwendeten Beträge die vorgesehenen 30 % bei weitem übersteigen. Der technische Teil des Audits kommt zum Schluss, dass der vom WaldA ausgearbeitete Plan für die fischereiliche Bewirtschaftung der Seen den gegenwärtigen wissenschaftlichen und gesetzlichen Kriterien entspricht.
Die Verfasser des Audits empfehlen ein verstärktes Monitoring der Fischfauna und Erfolgskontrollen der Wiederbevölkerung. Zudem weisen sie darauf hin, dass es mit Ausnahme der Seeforelle, bei der es sich um eine bedrohte Art handelt, zu vermeiden sei, die eine oder andere Fischart durch massive Besatzmassnahmen, wie sie die Urheber des Auftrags verlangen, zu begünstigen.
Audit zur Verwendung der finanziellen Mittel für die Wiederbevölkerungen der für die Patentfischerei offenen kantonalen Seen: Das Gesetz wurde eingehalten
Die Ergebnisse des Audits zu den Wiederbevölkerungsmassnahmen der für die Patentfischerei offenen Seen bestätigen, dass die Beträge der Wiederbevölkerungstaxe im Einklang mit dem Gesetz verwendet wurden. Das Audit wurde infolge eines Auftrags von zehn Grossrätinnen und Grossräten durchgeführt, die der Ansicht waren, dass ein Teil dieser Beträge nicht korrekt verwendet wurde. Die Fachpersonen im rechtlichen, finanziellen und technischen Bereich sind jedoch alle zum Schluss gekommen, dass die Verwendung der Finanzmittel für die Wiederbevölkerung korrekt war.
Veröffentlicht am 09. Februar 2018 - 10h30
Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 09.02.2018 - 10h30