Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) nimmt Kenntnis von der neuen Weisung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu den Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen von Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser, die am 14. September 2020 veröffentlicht wurde.
Die Weisung 2020/1 des BLV gewährleistet einen einheitlichen Vollzug in allen betroffenen Kantonen. Sie schreibt eine Frist von 2 Jahren vor, um das Problem der Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser zu beheben. Unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten und im Sinne der Verhältnismässigkeit räumt sie den Kantonen jedoch die Möglichkeit ein, den Trinkwasserverteilern eine längere Frist zu gewähren, wenn die Umsetzung ihrer Vorschriften «aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen» erschwert ist.
Die Weisung des BLV bestärkt die ILFD in ihrer Strategie. Seit diesem Frühjahr setzt sich die ILFD zusammen mit den Gemeinden und den Trinkwasserverteilern intensiv dafür ein, dieses Problem so rasch wie möglich zu beheben. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) hat die betroffenen Trinkwasserverteiler seit diesem Frühling aufgefordert, korrigierende Massnahmen vorzuschlagen und einige unter ihnen haben diese Massnahmen bereits umgesetzt. Das LSVW wird die langfristige Effizienz der gewählten Massnahmen auswerten.
Der Einsatz von Chlorothalonil ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2020 verboten.