Der Staatsrat hat am 26. Oktober 2020 den Entwurf des Gesetzes über die Politikfinanzierung überwiesen. Da die Umsetzung des Verfassungsartikels 139a, der am 4. März 2018 vom Stimmvolk angenommen wurde, äusserst komplex ist, hat der Staatsrat die Lösungen von mehreren anderen Kantonen berücksichtigt, insbesondere jene des Kantons Schwyz. Das Schwyzer Gesetz, das ähnliche Schwellenwerte enthält wie der freiburgische Vorentwurf, ist Gegenstand einer öffentlich-rechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht. Um im Kantonsparlament die politische der juristischen Debatte vorzuziehen, hielt es der Staatsrat im April 2020 für sinnvoll, die Annahme eines Gesetzesentwurfs so lange auszusetzen, bis das Bundesgericht über die Frage der Verfassungsmässigkeit der «Schwyzer» Schwellenwerte entscheiden hat, dies jedoch unter der wichtigen Voraussetzung, dass ein Inkrafttreten auf die nächsten kantonalen Wahlen nicht gefährdet ist. Bis heute hat das Bundesgericht jedoch noch keinen Entscheid gefällt. Noch länger zuzuwarten würde das oben genannte Ziel gefährden, weshalb die Regierung nun den Gesetzesentwurf dem Grossen Rat überweist.
In der Vernehmlassung zum Vorentwurf Ende 2019 war der am meisten diskutierte Punkt jener des Schwellenwerts, ab dem die Offenlegung der Finanzierung der Wahlgänge obligatorisch wird. Der vom Staatsrat am 14. September 2020 verabschiedete Gesetzesentwurf legt insbesondere fest, dass politische Organisationen ihr Kampagnenbudget für eine kantonale Wahl oder Abstimmung (Staatsrat, Oberamt und Grosser Rat sowie Wahlen in den Ständerat und den Nationalrat) ab 10'000 Franken offenlegen müssen. Zudem muss der Name von natürlichen bzw. der Firmenname von juristischen Personen, die zur Finanzierung der betreffenden Kampagne mehr als 5'000 Franken beitragen, offengelegt werden.