Die Einwohnerinnen und Einwohner von Clavaleyres (Bern) und Murten (Freiburg) haben den Entwurf der Fusionsvereinbarung zwischen ihren Gemeinden dieses Wochenende weitgehend gutgeheissen. Dieses positive Votum ist eine wichtige Etappe für den ersten interkantonalen Gemeindezusammenschluss im Kanton Freiburg. Der Urnengang wurde möglich, weil in beiden Kantonen eine spezifischen rechtliche Grundlage für dieses beispiellose Projekt verabschiedet wurde (bernisches Gesetz vom 7. Juni 2017 betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten und freiburgisches Gesetz vom 23. März 2018 über die Aufnahme der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres durch den Kanton Freiburg und ihren Zusammenschluss mit der Gemeinde Murten). Für den Kanton Freiburg handelt es sich um die erste Gebietsänderung seit der Festlegung der historischen Grenzen im 19. Jahrhundert. Die Gemeinde Clavaleyres, eine bernische Enklave im Grenzgebiet der Kantone Waadt und Freiburg, zählt rund 50 Einwohner auf einer Fläche von 1 km2.
Als nächstes wird ein interkantonales Konkordat fertiggestellt, das die Grundsätze des Gebietswechsels zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg festlegt. Ein Konkordatsentwurf, der von einer bernisch-freiburgischen Arbeitsgruppe ausgearbeitet wurde, geht in den kommenden Wochen in die Vernehmlassung. Die Stimmberechtigten beider Kantone werden über dieses Konkordat abstimmen. Anschliessend wird es der Bundesversammlung unterbreitet, bevor der Zusammenschluss von Clavaleyres und Murten in Kraft treten kann.
Dieser Zusammenschluss entspricht dem Willen des Kantons Freiburg, die Gemeinden als erste Ebene der kantonalen Einrichtungen zu stärken. Das Fusionsverfahren wird im Rahmen des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse fortgeführt, dessen Fristen bis 2022 verlängert wurden. Neben der in der kantonalen Gesetzgebung vorgesehenen Finanzhilfe unterstützen die Ämter des Staates die Gemeinden bei der Ausarbeitung ihrer Fusionsprojekte. In diesem Rahmen hat das Amt für Gemeinden die Muster-Kalender im Hinblick auf eine Fusion und namentlich deren Koordination mit den Gemeindewahlen 2021 aktualisiert. Diese Fusionskalender sind ab morgen auf der Website des Amts (www.fr.ch/gema) verfügbar. Da jedes Fusionsprojekt von Natur aus spezifisch ist, werden die betroffenen Gemeinden gebeten, das GemA zu kontaktieren, um die Möglichkeit zu prüfen, diesen Kalender an ihre Bedürfnisse anzupassen, namentlich bei Grossprojekten, die terminliche Anpassungen oder sogar Gesetzesänderungen erforderlich machen können.