Im Kanton Freiburg, wie auch in der übrigen Schweiz, wird seit mehreren Jahren ein Rückgang des Gamsbestandes festgestellt. In den für die Jagd offenen Gebieten des Kantons konnte ein deutlicher Rückgang der gezählten Tiere beobachtet werden. Stabil, oder sogar leicht im Anstieg begriffen, ist die Situation jedoch in den eidgenössischen Jagdbanngebieten, im Flachland und in den kantonalen Wildschutzgebieten im Gebirge, die für die Jagd gesperrt sind. Dazu kommt, dass im Kanton Freiburg seit mehreren Jahren eine höhere Entnahme von männlichen Tieren beobachtet werden kann, obwohl die Weisungen des Bundes bei der Entnahme ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis fordern, um den Bestand zu stabilisieren (Wald und Wild - Grundlagen für die Praxis, BAFU 2010). 2016 lag das Verhältnis der durch die Jagd entnommenen Tiere bei 3,4 erwachsenen Gämsböcken auf 1 erwachsene Geiss. Natürlich beeinflussen mehrere andere Faktoren die Populationsdynamik des Wildes (Krankheiten, Störungen, Grossraubtiere, räumliche Verteilung, Witterung, Konkurrenz zwischen Arten usw.). Dort, wo gejagt wird, ist jedoch oft der Jagddruck der entscheidende Faktor. Dieser Faktor kann durch die Jagdplanung direkt beeinflusst werden.
Um dem Rückgang des Bestandes entgegenzuwirken und einen gesunden, an den Lebensraum angepassten Gamsbestand mit einer möglichst natürlichen Alters- und Sozialstruktur gewährleisten zu können, hat die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft in ihrer Verordnung über die Planung der Jagdsaison 2017 wichtige Änderungen für die Gamsjagd eingeführt. Die Anzahl Abschüsse wird auf 15 % der im für die Jagd offenen Gebiet und in den kantonalen Wildschutzgebieten gezählten Tiere beschränkt, dazu kommt eine ausgewogene Entnahme nach Geschlecht und Altersklasse in den drei Bewirtschaftungsräumen. Diese neue Art des Managements, die die Vorschriften des Bundesamts für Umwelt und die Empfehlungen von JagdSchweiz, dem Dachverband der Schweizer Jägerschaft, in allen Punkten befolgt, dürfte es ermöglichen, die Gamsbestände zu stabilisieren und das Gleichgewicht zwischen männlichen und weiblichen Tieren wiederherzustellen.
So werden für die nächste Jagdsaison 180 Gämsen, zu gleichen Teilen Böcke, Geissen und Jungtiere, unter den Jägerinnen und Jägern ausgelost. Dies entspricht einer Reduktion von 83 Tieren im Vergleich zu den 263 Gämsen, die während der Jagdsaison 2016 entnommen wurden. Um die Umsetzung dieses selektiveren Abschussplans zu begünstigen, wird die Dauer der Jagd auf die Gämse in den für die Jagd offenen Gebieten um drei zusätzliche Samstage verlängert, darunter der Samstag vor dem Bettagsmontag, an dem die Jagd offiziell eröffnet wird. Die Dauer der Jagd in den Wildschutzgebieten bleibt auf eine Woche begrenzt.
Die Verordnung über die Planung der Jagdsaison 2017 (PlanV 2017) wurde vom Amt für Wald, Wild und Fischerei in Zusammenarbeit mit Vertretern des Komitees des Freiburger Jagdverbands ausgearbeitet. Sie wurde den Vertretern von Pro Natura und des WWF unterbreitet und anschliessend in der Konsultativkommission für die Jagd besprochen, wo sie einstimmig positiv vorbeurteilt wurde.
Die Anpassungen bei der Jagd auf die Gämse zogen Änderungen der Verordnung über den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (SchutzV) und der Jagdverordnung (JaV) nach sich, insbesondere in Bezug auf die Öffnung der kantonalen Wildschutzgebiete für die Gamsjagd.
Neben der Gamsjagd legt die PlanV 2017 eine Abschussquote von 70 Hirschen fest. Die Zahl bleibt somit gleich wie in der Jagdsaison 2016 und wurde in Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Freiburg, Bern und Waadt festgelegt.
Jagdplanung 2017: wichtige Änderungen bei der Jagd auf die Gämse
19. Juni 2017 - 14H15
Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft hat die Verordnung genehmigt, welche die Jagd für die Saison 2017 regelt. Um dem seit mehreren Jahren festgestellten Rückgang des Gamsbestandes entgegenzuwirken, wird ein Jagdmanagement nach Region, nach Altersklasse und Geschlecht eingeführt. Dabei wird die Anzahl Abschüsse auf 15 % des Bestandes beschränkt, der im für die Jagd offenen Gebiet und in den kantonalen Wildschutzgebieten gezählt wurde. Die Abschussquote beim Hirsch bleibt unverändert.
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 19.06.2017 - 14h15