In seiner Sitzung vom 9. Dezember 2020 hat der Staatsrat die Verordnung zur Koordinierung des Übergangs vom alten auf das neue Gesetz über die Agglomerationen verabschiedet. In dieser Verordnung wird unter anderem das Datum des Inkrafttretens des neuen Gesetzes über die Agglomerationen (nAggG) festgelegt, das der Grosse Rat im letzten August erlassen hat. Dieses Gesetz sieht namentlich eine fachliche und finanzielle Unterstützung von Freiburger Gemeinden, die Mitglied einer Agglomeration sind, durch den Kanton vor, und zwar unabhängig von ihrer institutionellen Form. Im Rahmen der parlamentarischen Debatten hat der Grosse Rat beschlossen, die institutionelle Form der Agglomeration zugunsten des Gemeindeverbands abzuschaffen.
Die Agglomeration Freiburg ist die einzige Agglomeration im Kanton, die bei ihrer Gründung die im alten AggG vorgesehene Form gewählt hat (Mobul, die Agglomeration rund um Bulle, hat ihrerseits von Beginn weg die Form des Gemeindeverbands gewählt). Obwohl das nAggG Übergangsmassnahmen für die Gründung eines Gemeindeverbands vorsieht, hat der Staatsrat festgestellt, dass ihre Tragweite nicht auf Anhieb für alle klar war. Um den Betrieb der Agglomeration während der Übergangsphase sicherzustellen, präzisiert die vom Staatsrat verabschiedete Verordnung ausdrücklich, dass das bisherige Recht für die Agglomeration Freiburg weiterhin gilt, bis der Gemeindeverband, der die Ausarbeitung und Umsetzung der Agglomerationsprogramme weiterführen wird, gegründet wurde. Nur die Bestimmungen zum Beitritt und zum Austritt der Gemeinden werden während dieser Zeit aufgehoben.
Der Staatsrat verfügt ab Inkrafttreten des nAggG über eine Frist von zwei Jahren, um den neuen Perimeter der konstituierten Agglomerationen (Agglomeration Freiburg und Mobul) festzulegen. Die Gemeinden innerhalb dieser Perimeter haben dann zwei Jahre Zeit, um die Statuten eines Gemeindeverbandes, der in Zukunft für die Vorbereitung und Durchführung von Agglomerationsprogrammen zuständig ist, zu verabschieden oder auszuarbeiten.
Der Staatsrat hat davon Kenntnis genommen, dass sechs Gemeinden des Saanebezirks Beschwerde gegen das neue Gesetz beim Bundesgericht eingereicht haben. Eine allfällige aufschiebende Wirkung, die von den Beschwerdeführern verlangt wird, würde natürlich auch das Inkrafttreten des AggG verzögern. Die Regierung hofft jedoch sehr, dass dieses Verfahren die notwendigen Arbeiten zur Reform der Agglomeration Freiburg nicht behindert, damit diese ihre Rolle zur Stärkung des Kantonszentrums und des ganzen Kantons voll und ganz wahrnehmen kann. Sie hofft ausserdem, dass die mit dem nAggG eingeführten Neuerungen, die allen Agglomerationen des Kantons zugutekommen, rasch in Kraft treten und ihre Wirkung entfalten können.