An seiner Sitzung vom 20. Februar 2018 hat der Staatsrat die Ernennung von Vincent Bosson zum Vizeoberamtmann beim Oberamt des Greyerzbezirks genehmigt. Der 40-jährige Rechtsanwalt, der in einem Treuhand- und Prüfungsunternehmen tätig ist, absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg und erlangte 2006 das Anwaltspatent. Anschliessend war er in mehreren national und international tätigen Unternehmen als Anwalt in Rechts-und Steuerfragen tätig. Weitere Arbeitserfahrung sammelte Vincent Bosson als Gerichtsschreiber am Gericht des Greyerzbezirks und während sechs Jahren als Untersuchungsrichter beim Militärgericht 2.
Vincent Bosson ist verheiratet und Vater von drei Kindern. In seinem Wohnort Riaz engagiert er sich im Vereins- und im politischen Leben. 2016 wurde er in den neu gegründeten Generalrat gewählt und war dessen erster Präsident.
Die Kenntnisse und Erfahrungen, die er bei der Ausübung dieser Funktionen und während seiner beruflichen Karriere erlangte, verleihen ihm ein besonders interessantes Profil für das Amt als Vizeoberamtmann in einem Bezirk, der sich proportional zu seinem Bevölkerungswachstum entwickelt. Die gute Kenntnis der Region und die Beherrschung der Organisationsprozesse sind Vorteile, die ihm zugutekommen werden.
Vincent Bosson, dessen Bewerbung aus 33 Bewerbungsdossiers ausgewählt wurde, wird seine Stelle am 1. September 2018 antreten. Er tritt die Nachfolge von André Geinoz an, der das Schloss Bulle nach 38 Jahren verlässt, wovon 24 als Vizeoberamtmann. Der Staatsrat bedankt sich herzlich bei André Geinoz für seinen Einsatz während fast 40 Jahren.
Oberamt des Greyerzbezirks: Vincent Bosson wird Vizeoberamtmann
Der Staatsrat hat die Ernennung von Vincent Bosson zum Vizeoberamtmann beim Oberamt des Greyerzbezirks genehmigt. Der in Riaz wohnhafte Rechtsanwalt wird die Nachfolge von André Geinoz antreten, der das Amt seit 1995 innehatte. Vincent Bosson ist verheiratet und Vater von drei Kindern. Er war 2016 der erste Präsident des Generalrats seiner Gemeinde.
Veröffentlicht am 23. Februar 2018 - 09h30
Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 23.02.2018 - 09h30