An seiner Sitzung vom 22. Februar 2022 hat der Staatsrat die Anstellung von Sarah Hagi Göksu als Vizeoberamtfrau und von Nicola Ostini Della Vedova als Vizeoberamtmann bestätigt. Der Oberamtmann des Seebezirks hat die Anstellung der beiden Personen nach einem Auswahlverfahren beantragt, das durchgeführt wurde, nachdem die aktuelle Stelleninhaberin ihren Rücktritt auf den 31. März 2022 bekanntgegeben hatte.
Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg erlangte Sarah Hagi Göksu das Anwaltspatent im Kanton Bern und war anschliessend unter anderem während über neun Jahren beim Bau- und Raumplanungsamt des Kantons Freiburg tätig. Von 2014 bis 2019 war sie die erste Vizeoberamtfrau des Sensebezirks. Seither arbeitet sie als Rechtsanwältin für eine in Freiburg, Murten und Bern tätige Kanzlei. Sarah Hagi Göksu ist deutschsprachig und spricht sehr gut Französisch. Sie wird ihre 50-%-Stelle als Vizeoberamtfrau des Seebezirks am kommenden 1. April antreten.
Nicola Ostini Della Vedova, der ebenfalls ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg abgeschlossen hat, hat sein Freiburger Anwaltspatent 2004 erlangt. Er war von 2005 bis 2009 juristischer Berater und anschliessend Stv. Chef des Rechtsdienstes des Heerstabs, seither arbeitet er als Rechtsanwalt bei einer in der Westschweiz tätigen Treuhandgesellschaft. Nicola Ostini Della Vedova ist zudem Gemeinderat von Gurwolf. Dieses Amt wird er bei seinem Stellenantritt am 1. Juni 2022 niederlegen. Er ist zweisprachig (Französisch-Italienisch) und verfügt über sehr gute Deutschkenntnisse. Seine Tätigkeit als Vizeoberamtmann in einem 50-%-Pensum wird er durch eine Stelle als Jurist beim Oberamt ergänzen, die er ebenfalls zu 50 % ausüben wird.
Der Staatsrat freut sich über den Vorschlag des Oberamtmanns des Seebezirks. Die Anstellung dieser beiden Personen bringt wertvolle Erfahrungen und Kompetenzen in das Oberamt und bekräftigt die Bedeutung der Zweisprachigkeit, um die Bearbeitung der Dossiers in beiden Amtssprachen des Bezirks sicherzustellen.