Mit Strafbefehl vom 26. März 2025 verurteilte das Oberamt des Vivisbachbezirks ein im Tiefbau tätiges Unternehmen zu einer Geldbusse von 30'000 Franken wegen mehrfacher Verstösse gegen das Raumplanungs- und Baugesetz sowie zu einer Ersatzforderung von 650'000 Franken zugunsten des Staats. Die im Rahmen der seit der ersten Meldung im Februar 2022 durchgeführten Untersuchungen und Gutachten ergaben, dass auf der betroffenen Parzelle im Gebiet der Gemeinde Châtel-Saint-Denis mehr als 60'000 Kubikmeter Material abgeladen worden war, obwohl die erteilte Baubewilligung nur 11'500 Kubikmeter vorgesehen hatte. Ausserdem wurde festgestellt, dass das betroffene Unternehmen seine Materialablagerungen mehrmals fortsetzte, trotz der vom Oberamt ausgesprochenen Befehle zur Einstellung der Arbeiten.
Gegen diesen Strafbefehl kann innerhalb von 10 Tagen beim Oberamtmann Einsprache erhoben werden. Der Eigentümer der Parzelle wurde in der gleichen Zeit ebenfalls per Strafbefehl verurteilt.
Die Kosten für die von der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) angeordneten Arbeiten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands werden auf über eine Million Franken geschätzt.