Das Kantonsgebiet ist in Forstkreise unterteilt, deren Anzahl und Grösse der Staatsrat festsetzt. Jeder Forstkreis wird von einem Kreisforstingenieur geleitet, der verantwortlich ist für die forstlichen Angelegenheiten des Kreises in Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden.
Die Forstkreise sind in Reviere unterteilt. Sie werden so abgegrenzt, dass sie rationelle Betriebseinheiten für die zum Revier gehörenden öffentlichen Wälder bilden. Die Grenzen der Reviere und der Betriebseinheiten werden in gegenseitigem Einvernehmen zwischen dem Amt und den Eigentümern der betreffenden öffentlichen Wälder festgelegt. Jedes Revier wird der Verantwortung eines Revierförsters unterstellt. Die Revierförster werden vom Staat, von einem anderen Eigentümer von öffentlichem Wald oder von einer Revierkörperschaft angestellt. In ihrer Funktion als Revierförster sind sie dem Kreisforstingenieur unterstellt.
Jedes Revier bildet gleichzeitig eine Revierkörperschaft. Die Eigentümer der öffentlichen Wälder, die eine Betriebseinheit bilden, bemühen sich um eine juristich geeignete Organisation. Sobald die Revierkörperschaft gegründet ist, unterstützt sie die Integration der Eigentümer von Privatwäldern.
Die territoriale Organisation des Sektors “Fauna, Biodiversität, Jagd und Fischerei” besteht aus 16 Aufsichtskreise, die den ganzen Kanton Freiburg abdecken.