Biodiversitätsstrategie des Kantons Freiburg: öffentliche Vernehmlassung
01 Juni 2022 - 13H55 Archiviert
Als verantwortungsbewusste Antwort auf die Biodiversitätskrise und als Folge diverser parlamentarischer Vorstösse legt der Staatsrat eine kantonale Biodiversitätsstrategie (KBS) vor. Sie berücksichtigt die bestehenden Anstrengungen anderer nationaler und kantonaler Planungen und schlägt 47 konkrete Massnahmen vor.
Sie ist damit mehr als eine Strategie – sie ist auch ein Aktionsplan zugunsten des Erhalts der Biodiversität. Die Vernehmlassung beginnt heute und dauert drei Monate.
Verlust der Artenvielfalt
Seit 1900 hat die Biodiversität im Kanton Freiburg einen starken Rückgang erlitten, sowohl bei den natürlichen Lebensräumen als auch bei den Arten und der genetischen Vielfalt. So konnte das Aussterben von mindestens 159 Arten nachgewiesen werden und fast jede fünfte Art im Kanton gilt als gefährdet. Natürliche Lebensräume mit hoher Biodiversität sind seit Beginn des 20. Jahrhunderts drastisch zurückgegangen: 85 % der Trockenwiesen und -weiden, 34 % der Auen und über 95 % der Moore sind im Kanton verschwunden.
Der globale Biodiversitätsverlust gilt als sechstes Massenaussterben seitdem es Leben auf der Erde gibt. Dieser Verlust wird heute als eines der grössten Risiken eingestuft, die unsere Gesellschaften in den kommenden Jahrzehnten bedrohen. Denn neben der Schädigung des kantonalen Naturerbes droht künftigen Generationen ein Verlust der für unsere Gesellschaft wesentlichen Ökosystemleistungen.
Ausarbeitung der KBS
Die in die Vernehmlassung gegebene Strategie basiert auf einem technischen Bericht, der in Zusammenarbeit mit Fachleuten von privaten Anstalten und mehreren Ämtern der Kantonsverwaltung ausgearbeitet wurde (WNA, AfU, Grangeneuve, NHMF, BotG[1]). Zuerst mussten der Ausgangszustand der Biodiversität, der diesbezügliche Wissensstand und die Bedrohungen beschrieben werden, bevor geeignete Massnahmen festgelegt werden konnten. Anhand einer technischen Beurteilung ihrer Wirksamkeit und Machbarkeit konnten diese Massnahmen anschliessend verfeinert werden.
Platz für die Biodiversität: die ökologische Infrastruktur
Die Arten brauchen Strukturen, die es ihnen ermöglichen, ihren Lebenszyklus zu vollenden. Derzeit machen die Flächen, die der Biodiversität gewidmet sind, 8,4 % des Kantonsgebiets aus, und damit weit weniger als die in dem von der Schweiz unterzeichneten Übereinkommen über die Biologische Vielfalt festgelegten und vom Bund angestrebten 17 % (siehe auch Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative).
Genau wie unsere Gesellschaft, die für das tägliche Funktionieren Infrastrukturen (Transport, Kommunikation, Versorgung) braucht, braucht auch die Biodiversität ihre Infrastruktur zum Leben. Diese ökologische Infrastruktur besteht aus Kernzonen (geschützte Biotope) und Vernetzungszonen, die die Wanderung der Arten ermöglichen. Durch diese territoriale Gestaltung können die Abschnitte definiert werden, in denen die Erhaltung der Biodiversität eine wichtige Rolle einnehmen muss. In der KBS ist eine solche ökologische Infrastruktur vorgesehen.
Die Agrarfläche, die nahezu 60 % des Kantonsgebiets ausmacht, wird bei der Umsetzung der Strategie eine zentrale Rolle spielen. Es wird daher vorgeschlagen, Stellen für Biodiversitätsberaterinnen und -berater zu schaffen. Mit dieser Massnahme können die bereits von den Landwirtinnen und Landwirten des Kantons unternommenen Anstrengungen zur Förderung der Biodiversität optimiert und Synergien zwischen der landwirtschaftlichen Produktion und dem Erhalt der Biodiversität genutzt werden.
Transversaler Ansatz
Die KBS zielt in erster Linie auf die Funktionsweise des Staates ab. Auf dieser Ebene wird der Erhalt der Biodiversität beispielhaft werden und sich als prioritäres Anliegen in allen Sektoralpolitiken des Kantons Freiburg etablieren. Die Flächen im Eigentum des Kantons werden entsprechend ihrem Biodiversitätspotenzial aufgewertet. Eine Landerwerbspolitik wird die Einrichtung der ökologischen Infrastruktur vereinfachen. Es wird eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Umsetzung der KBS koordiniert und begleitet. Diese Gruppe wird unter anderem für die Sensibilisierung der Kantonsverwaltung, die Analyse der kantonalen Subventionen und Investitionen, die sich auf die Biodiversität auswirken, und die Bewertung der Kohärenz der öffentlichen Beschaffungswesen zuständig sein.
Die Gemeinden als privilegierte Partner bei der Umsetzung der KBS werden direkt oder indirekt von mehreren Massnahmen betroffen sein. Zusätzliche Unterstützung wird gewährt für die Reduktion der Lichtverschmutzung oder die Revitalisierung der Wasserläufe. Wo nötig, werden die Aktionen des Staates und der Gemeinden koordiniert, zum Beispiel bei der Sensibilisierung ihrer Bevölkerung und ihres Personals oder bei der Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten. Der Zugang zu grundlegenden Daten in Bezug auf die Biodiversität wird ebenfalls verbessert.
Koordination und Synergien mit weiteren Plänen und Strategien
Die KBS berücksichtigt die bestehenden Anstrengungen anderer nationaler und kantonaler Planungen (Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE), kantonaler Klimaplan (KKP), PSM-Aktionsplan, Sachplan Gewässerbewirtschaftung (SPGB), kantonale Strategie für den Bodenschutz usw.). Die in der KBS vorgeschlagenen Massnahmen sollen Ergänzungen und Konkretisierungen gewisser Elemente anderer kantonaler Strategien sein, dabei jedoch keine Doppelspurigkeiten schaffen.
Mit der Lancierung der öffentlichen Vernehmlassung können nun alle Bürgerinnen und Bürger, Anstalten, Unternehmen usw. zur KBS Stellung nehmen. Die Umsetzung der kantonalen Biodiversitätsstrategie wird 2023 beginnen und bis 2028 dauern.
Link zur Biodiversitätsstrategie
[1] Den technischen Bericht und die vollständige Liste der konsultierten Partner finden Sie unter: https://www.fr.ch/de/energie-landwirtschaft-und-umwelt/fauna-und-biodiversitaet/kantonale-biodiversitaetsstrategie
Herausgegeben von Amt für Wald und Natur
Letzte Änderung: 31.03.2024 - 04h42