Zweck
Unterstützung der Produktion von Ausstellungen, die dem professionellen zeitgenössischen freiburgischen Kunstschaffen im Bereich der bildenden Künste (ausser Film und Architektur) gewidmet sind, um dieses im Kanton Freiburg, in der Schweiz und im Ausland bekannter zu machen und besser zu verbreiten.
Voraussetzungen und Verfahren
- Die Unterstützung ist für einen Ausstellungsproduzenten vorgesehen (wie z. B. ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung) und nicht für Künstlerinnen oder Künstler, die ihre Werke ausstellen möchten.
- Der Ausstellungsproduzent soll von den lokalen Behörden finanziell unterstützt werden.
- Der Eintritt soll kostenpflichtig sein.
- Das Gesuch wird der kantonalen Kommission für kulturelle Angelegenheiten zur Stellungnahme vorgelegt.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Artikel 9 des Gesetzes vom 24. Mai 1991 über die kulturellen Angelegenheiten (KAG)
- Artikel 8 Abs. 2bis des Reglements vom 10. Dezember 2007 über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)
- Richtlinien über die Unterstützung für die Produktion von Ausstellungen, die den bildenden Künsten gewidmet sind
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen mindestens drei Monate vor der Vernissage der Ausstellung über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.