Beiträge an das professionelle Kunstschaffen
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz vom 24. Mai 1991 über die kulturellen Angelegenheiten (KAG) (siehe Kolonne rechts)
- Reglement vom 10. Dezember 2007 über die kulturellen Angelegenheiten (KAR), insbesondere Art. 12 (siehe Kolonne rechts)
Allgemeines
Gemäss kantonaler Kulturgesetzgebung kann das Amt für Kultur Beiträge an Schaffensprojekte von professionellen Künstlern gewähren. Die Unterstützung des nicht professionellen Kunstschaffens fällt in den Aufgabenbereich der lokalen und regionalen öffentlichrechtlichen Körperschaften (Gemeinden, Pfarrgemeinden und Gemeindeverbände): siehe dazu Rollenverteilung zwischen Kanton, Gemeindeverbänden und Gemeinden.
Ein Projekt gilt als professionell, wenn eine überwiegende Anzahl von professionellen Künstlern daran beteiligt ist.
Als Berufskünstler gilt, wer auf dem betreffenden Gebiet über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt und darin hauptberuflich tätig ist.
Schaffensbeiträge werden an folgende Kunstsparten vergeben:
Bühnenkunst
Musik
Bildende Kunst
Film
Literatur