Dieser Preis soll dazu dienen :
- eine Person oder eine Gruppe von Personen zu ehren, die sich durch ihr Engagement im Kulturbereich ausgezeichnet hat,
- oder einen Kulturschaffenden für sein Gesamtwerk zu belohnen.
Der Preis in der Höhe von höchstens Fr. 20'000.- wird grundsätzlich alle zwei Jahre vom Staatsrat verliehen auf Vorschlag der kantonalen Kommission für kulturelle Angelegenheiten hin. Der/Die PreisträgerIn muss eine Person mit freiburgischer Herkunft oder mit Wohnsitz im Kanton sein. Rechtsgrundlage: Art. 26 bis 28 RAK.
Die bisherigen Preisträger sind :
- 1990 : Orchestre des Jeunes de Fribourg
- 1992 : Deutschfreiburgische Theatergruppe
- 1994 : Jacques Cesa, Bulle
- 1996 : Internationales Filmfestival, Freiburg
- 1998 : Marie-Claire Dewarrat, Châtel-St-Denis
- 2000 : Théâtre des Osses, Givisiez
- 2002 : Fabienne Berger, Rue
- 2004 : Pierre Huwiler, Rueyres-les-Prés
- 2006 : Roger Jendly, Schauspieler, Semsales
- 2008 : Pascal Vonlanthen ("Gustav"), Freiburg
- 2010 : bédéMANIA, Belfaux/Corminboeuf
- 2012 : Jean-François Haas, Courtaman
- 2014 : Da Motus!, Givisiez
- 2016 : Guy Oberson, Lentigny
- 2018 : Tonverein Bad Bonn, Düdingen
- 2020 : Jacqueline Corpataux, Fribourg
- 2022 : Max Jendly, Montagny
- 2024 : Kunos Circus Theater, Clemens Lüthard & Benedicte Bütler, Prez-vers-Noréaz
BDLF
Datenbank der Freiburgischen Gesetzgebung
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten (KAG)
- Reglement über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)
- Gesetz über die kulturellen Institutionen des Staates
- Gesetz über den Schutz der Kulturgüter