Für bestimmte Krankheiten werden auch Begleitmaßnahmen vorgeschlagen, die unabhängig von der Notwendigkeit eines Ausschlusses für die ordnungsgemäße Kontrolle einer heiklen epidemiologischen Situation unerlässlich sind.
Diese Empfehlungen wurden im Mai 2020 von der Arbeitsgruppe für übertragbare Krankheiten im Auftrag der Kommission der Kantonsärzte Romandie aktualisiert und ersetzt die früheren Dokumente.