Der Beruf setzt technische Fertigkeiten und eine digitale Denkweise, Sozial- und Selbstkompetenzen sowie kritisches Denken und Kreativität voraus. Die neue kaufmännische Grundbildung ist konsequent auf Handlungskompetenzen ausgerichtet. Sie befähigt die Lernenden zum Umgang mit Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sowie zum lebenslangen Lernen.
Ab 2023 ist die Ausbildung Kaufleute EFZ auch zweisprachig möglich. Siehe Rubrik Zweisprachigkeit.
Broschüre Kaufleute EFZ - ab 2023
Wahlpflichtbereich (1. & 2. Lehrjahr)
Lernende Kaufleute EFZ dürfen vor Ausbildungsbeginn auswählen, ob sie den Wahlpflichtbereich 1 oder den Wahlpflichtbereich 2 belegen möchten. Im Wahlpflichtbereich 1 besuchen Lernende den Unterricht für Englisch auf Stufe B1 (schriftlich und mündlich) und arbeiten in kleineren Projektarbeiten auf Englisch. Im Wahlpflichtbereich 2 besuchen Lernende ebenfalls Englischunterricht, jedoch auf dem tieferen Niveau A2+ (A2 schriftlich, aber B1 mündlich). Da sie weniger in die Tiefe gehen beim Sprachunterricht, investieren sie aber mehr Zeit für Projektarbeiten und verfassen im zweiten Lehrjahr eine grössere Individuelle Projektarbeit. Die Auswahl des Wahlpflichtbereichs muss bereits im Lehrvertrag unter dem Punkt 6 angegeben werden, und zwar unter dem Feld « Besondere Regelung ».
Option (3. Lehrjahr)
In Anwendung von Artikel 6 der Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 16. August 2021 vereinbaren die Vertragsparteien während des zweiten Lehrjahres eine der folgenden vier Optionen:
- Finanzen;
- Kommunikation in der Landessprache;
- Kommunikation in der Fremdsprache;
- Technologie.
HIER finden Sie einige Informationen