BBG Art. 223 und BBV Art. 201 besagen: Wer im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule die Voraussetzungen erfüllt, kann Freifachkurse ohne Lohnabzug besuchen. Der Besuch erfolgt im Einvernehmen mit dem Betrieb. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton.
Freifachkurse der Berufsfachschule sind so anzusetzen, dass der Besuch ohne wesentliche Beeinträchtigung der Bildung in beruflicher Praxis möglich ist. Ihr Umfang darf während der Arbeitszeit durchschnittlich einen halben Tag pro Woche nicht übersteigen.
Freifachkurse
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Mit dem Freifachkursangebot der Kaufmännischen Berufsfachschule (KBS) Freiburg haben die Lernenden die Möglichkeit, Kurse zusätzlich zu dem regulären Unterricht zu besuchen und ihr Wissen zu erweitern.
Herausgegeben von Kaufmännische Berufsfachschule Freiburg
Letzte Änderung: 01.09.2023