Am Ende des ersten Semesters findet eine Promotion auf Grundlage der Berufsmaturitäts-Fachbereiche statt:
- Erste Landessprache (Deutsch)
- Zweite Landessprache (Französisch)
- Dritte Sprache (Englisch)
- Mathematik
- Finanz- und Rechnungswesen (FRW)
- Wirtschaft und Recht (WiRe)
- Geschichte und Politik (GP)
- Technik und Umwelt (TU)
Es gelten folgende Promotionsbestimmungen (vgl. BMV Art. 17 Abs. 4 vom 24. Juni 2009):
- der Durchschnitt der Fachnoten muss mindestens 4,0 betragen,
- es dürfen höchstens 2 Fachnoten ungenügend sein,
- die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 darf gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigen.
Wer die Voraussetzungen am Ende des 1. Semesters nicht erfüllt, wird sofort vom Berufsmaturitätsunterricht ausgeschlossen (vgl. BMV Art. 17 Abs. 5b).