Das Qualifikationsverfahren (QV) am Ende der Ausbildung setzt sich wie folgt zusammen:
Schulischer Teil / 7 Fachnoten
- Standardsprache: schriftliche und mündliche Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50% (Gewichtung 1/8 )
- 1. Fremdsprache: schriftliche und mündliche Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50% (Gewichtung 1/8)
- 2. Fremdsprache: schriftliche und mündliche Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50% (Gewichtung 1/8)
- IKA: zentrale, schriftliche Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50% (dieses Fach wird bereits am Ende des 2. Lehrjahres abgeschlossen) (Gewichtung 1/8)
- W&G I: zentrale, schriftliche Prüfung 100% (Gewichtung 2/8)
- W&G II: Erfahrungsnote¹ 100% (Gewichtung 1/8)
- Projektarbeiten: Durchschnitt 3 Vertiefen und Vernetzen (VV) 50% und Selbstständige Arbeit (SA) 50% (Gewichtung 1/8)
¹Erfahrungsnoten im schulischen Teil entsprechen dem auf eine ganze oder halbe Note gerundeten Mittelwert aller Semesterzeugnisnoten im entsprechenden Unterrichtsbereich.
Der schulische Teil des QV ist bestanden, wenn nachfolgende Kriterien erfüllt sind:
- die Note des QV 4.0 oder höher ist, und
- nicht mehr als zwei Fachnoten des schulischen Teils ungenügend sind, und
- die Summe der gewichteten negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt.
Betrieblicher Teil / 3 Fachnoten
- Berufspraxis – schriftliche Prüfung (Gewichtung 1/4)
- Berufspraxis – mündliche Prüfung (Gewichtung 1/4)
- Erfahrungsnote betrieblicher Teil (Gewichtung 1/2), die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt der 6 Arbeits- und Lernsituationen (ALS) und der 2 Prozesseinheiten (PE) (oder 2 Kompetenznachweise)
Die betriebliche Teil des QV ist bestanden, wenn:
- die Note 4.0 oder höher ist, und
- nicht mehr als eine Fachnote des betrieblichen Teils ungenügend ist, und
- keine Fachnote des betrieblichen Teils unter 3.0 liegt.
Wer sowohl die schulische als auch die betriebliche Prüfung mit Erfolg bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ.
Berechnungsbeispiel Qualifikationsverfahren E-Profil
Weitere Informationen unter
SBFI - Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (Anerkennung von Fremdsprachendiplomen)
Antrag zur Anerkennung von Fremdsprachendiplomen
Berufsbildungsamt Freiburg (BBA) (Weisungen, Einschreibungen, Nachteilsausgleich, Vorgehen für Kandidaten bei einem nichtbestandenen Qualifikationsverfahren, Duplikatsgesuch)