Unter diesem Grundsatz sind alle Massnahmen zur Erhaltung der historischen Substanz des betreffenden Kulturguts und zur Beschränkung seiner Beeinträchtigung bei gleichzeitiger Gewährleistung einer geeigneten Neuqualifizierung zu verstehen. Dabei gilt es, die Materialität des Objekts zu erhalten, aber auch sein historisches, funktionales und formales Verständnis zu ermöglichen. Sind einzelne Elemente dieser historischen Substanz zu stark beschädigt, um erhalten zu werden, kann ihr Ersatz durch neue, ähnliche Elemente in Betracht gezogen werden. Eine Anpassung des baulichen Kulturerbes an aktuelle Anforderungen ist immer möglich, aber die Mittel dazu unterscheiden sich oft von den für Neubauten geltenden Standards.
Die Mitarbeitenden der Sektion Bauberatung stehen Ihnen bei der Ausarbeitung Ihres Projekts gerne beratend zur Seite.
Wie ist vorzugehen?
- Konsultieren Sie die Online-Karten des Kantons Freiburg, um den Verzeichniswert und den Umfang der Schutzmassnahmen in Erfahrung zu bringen und um zu überprüfen, ob sich das Objekt in einem Kulturgüterschutzperimeter befindet.
- Konsultieren Sie die Ortsplanung (OP) der betreffenden Gemeinde und alle darin enthaltenen Dokumente:
- Zonennutzungsplan (ZNP)
-
Gemeindebaureglement (GBR) und alle seine Anhänge
Im Zweifelsfall (OP in Revision) wenden Sie sich an die Gemeinden, die Ihnen die geltenden Dokumente übermitteln werden.
Das Amt für Kulturgüter steht für weitere Auskünfte zur Verfügung und berät Sie gerne vor der Ausarbeitung eines Projekts. Organisation des Amtes für Kulturgüter
- Kontaktieren Sie die Gemeinde und konsultieren Sie das Bauhandbuch im Hinblick auf das zu befolgende Verfahren (vereinfachtes oder ordentliches Bewilligungsgesuch, Vorgesuch, einfache Anzeige).
- Reichen Sie das Gesuch über die FRIAC-Plattform ein.
Grundsätze und Empfehlungen
Je nach den für Ihr Gebäude geltenden Schutzmassnahmen können verschiedene Elemente betroffen sein: