Das Amt für Kulturgüter (KGA) hat den Auftrag, Kulturgüter zu schützen und zu erhalten. Es lässt den zuständigen Behörden und den Eigentümern zweckmässige Informationen sowie Beratung und Unterstützung zukommen. Es fördert die Kenntnis und die Wertschätzung der Kulturgüter mit Publikationen, Öffentlichkeitsarbeit und dem Aufbau einer Dokumentation.
2023 wurde das Verzeichnis der unbeweglichen Kulturgüter in einer (1) Gemeinde revidiert. Von 602 besichtigten Gebäuden wurden 55 ins Verzeichnis aufgenommen und bewertet. Für das Verzeichnis der beweglichen Kulturgüter wurden 10 Gebäude besichtigt, darunter befinden sich 2 Kirchen und 5 Kapellen. Gesamthaft wurden 494 Objekte in die Datenbank der beweglichen Kulturgüter aufgenommen. Das Amt hat 27 Ortsplanungsrevisionsdossiers vorbegutachtet und zu insgesamt 2460 Anfragen Stellung genommen. Die ausgeschütteten Subventionen beliefen sich auf 2 920 562 Franken. Im Berichtsjahr hat sich das Amt ferner der Redaktion und Veröffentlichung des ersten Bands des Verzeichnisses der zeitgenössischen Architektur der Stadt Fribourg (1950-2000) gewidmet. Das Amt hat erneut die europäischen Tage des Denkmals organisiert, bei denen am 9. und 10. September das Thema «Reparieren und Wiederverwenden» im Fokus stand. Insgesamt haben 950 Personen daran teilgenommen.
Meilensteine
Das Jahr 2023 war der Fertigstellung des ersten Bandes einer Reihe über Baukultur im Freiburgerland gewidmet. Das von Christoph Allenspach und Aloys Lauper verfasste zweisprachige Werk mit 416 Seiten beschreibt und analysiert mehr als 100 Gebäude, Gebäudekomplexe und bedeutende Kunstwerke, die zwischen 1950 und 2000 in der Stadt Freiburg errichtet wurden. Herausgegeben wurde es von der Sektion Freiburg des SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein).
Das Bundesamt für Kultur begann die Revision des Inventars der Ortsbilder von nationaler Bedeutung ISOS im Laufe des Jahres mit einer ersten Zustellung von Inventarblättern für die Ortsbilder des Glanebezirks und eines kleinen Teils des Greyerzbezirks. Diese Arbeit wird bis 2026 fortgesetzt und parallel dazu von der Revision der Ortsbilder regionaler und lokaler Bedeutung begleitet, die vom Amt durchgeführt wird.
2023 wurde mit der Konzipierung der neuen Datenbank für bewegliche Kulturgüter fortgefahren. Ende Jahr konnte eine erste Entwicklungsversion geliefert werden.
Das Projekt RAMP konnte in Zusammenarbeit mit der kantonalen kirchlichen Körperschaft, dem Bistum und dem Staatsarchiv lanciert werden. Ziel des Projekts ist es, bis 2028 ein Verzeichnis der beweglichen Kulturgüter der Pfarreien und ihrer Archive zu erstellen. Die Arbeiten wurden im Juni 2023 aufgenommen. Während der 6 ersten Monate wurden 10 Pfarreien besucht.
Im Auftrag des Grossen Rats organisierte das Amt für Kulturgüter im März 2023 zwei Reflexionstage zur Zukunft des religiösen Kulturerbes im Kanton mit den verschiedenen institutionellen und kommunalen Partnern. Dies ermöglichte eine genaue Betrachtung der Herausforderungen, Bedürfnisse und Risiken für dieses Erbe und resultierte 2024 in der Bildung einer ständigen Arbeitsgruppe, welche sich mit diesem Thema befasst.
Kennzahlen
Behandelte Bewilligungsgesuche (alle Verfahren)
Gewährte kantonale Subventionen für Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten
Fluktuation des Personals (Turnover)
Das Amt für Kulturgüter (KGA) hat den Auftrag, Kulturgüter zu schützen und zu erhalten. Es lässt den zuständigen Behörden und den Eigentümern zweckmässige Informationen sowie Beratung und Unterstützung zukommen. Es fördert die Kenntnis und die Wertschätzung der Kulturgüter mit Publikationen, Öffentlichkeitsarbeit und dem Aufbau einer Dokumentation.
2022 wurde das Verzeichnis der unbeweglichen Kulturgüter in 6 Gemeinden revidiert. Von 3213 besichtigten Gebäuden wurden 349 ins Verzeichnis aufgenommen und bewertet. Für das Verzeichnis der beweglichen Kulturgüter wurden 5 Gebäude besichtigt, darunter 2 Kirchen und 1 Kapelle. Insgesamt wurden 601 Objekte in die Datenbank der beweglichen Kulturgüter aufgenommen. Das Amt hat 48 Ortsplanungsrevisionsdossiers vorbegutachtet und zu insgesamt 2375 Bewilligungsgesuchen Stellung genommen. Die ausgeschütteten Subventionen beliefen sich auf 2 664 785 Franken. Im Berichtsjahr hat sich das Amt ferner der Fortsetzung der Redaktion der Texte für das Verzeichnis der zeitgenössischen Architektur gewidmet und sich auf die Redaktion und Publizierung des Buches über das Freiburger Rathaus konzentriert. Das Amt hat erneut die europäischen Tage des Denkmals (ETD) organisiert, bei denen am 11. und 12. September das Thema «Freizeit» im Fokus stand. Insgesamt haben 5952 Personen daran teilgenommen.
Meilensteine
Mit dem Buch «Das Freiburger Rathaus 1522-2022» wird eines der schönsten Baudenkmäler des Kantons gewürdigt. Die vom Amt für Kulturgüter des Staates Freiburg herausgegebene Publikation bildet den krönenden Abschluss zweieinhalbjähriger Renovierungsarbeiten am Rathaus und fällt mit dem 500. Jahrestag seiner Einweihung zusammen. Reich illustriert und mit einem Faltblatt des Wandgemäldes des Susanna-Zyklus (1530-31) versehen, werden auf über 350 Seiten die bestgehüteten Geheimnisse eines der ältesten und am besten erhaltenen Rathäuser der Schweiz enthüllt. Das Werk gliedert sich in drei Teile: der erste behandelt archäologische und historische Inhalte; der zweite folgt den Leitthemen anhand besonderer Objekte; der dritte konzentriert sich auf aktuelle Herausforderungen und die Restaurierung.
Das Bundesamt für Kultur begann die Revision des Inventars der Ortsbilder von nationaler Bedeutung ISOS im Laufe des Jahres mit einer ersten Zustellung der Inventarblätter für die Ortsbilder des Broyebezirks. Diese Arbeit wird bis 2026 fortgesetzt und parallel dazu von der Revision der Ortsbilder regionaler und lokaler Bedeutung begleitet, die vom Amt durchgeführt wird.
2022 wurde mit der Konzipierung der neuen Datenbank für bewegliche Kulturgüter begonnen und eine erste Entwicklungsphase konnte eingeleitet werden. Parallel dazu wurden Überlegungen zur Verbesserung der Prozesse angestellt und wichtige Arbeiten zur Vorbereitung der Daten für die Migration durchgeführt.
Das Projekt für die Zusammenarbeit mit der kantonalen kirchlichen Körperschaft konnte formalisiert, die Finanzierung gesichert und die Vorarbeiten eingeleitet werden. Das Projekt wird von 2023 bis 2027 durchgeführt werden. Der Staatsrat beauftragte das Amt zudem mit der Bildung einer Kommission, die über die Zukunft des religiösen Kulturerbes beraten soll. Neben der Zusammenarbeit mit den betroffenen Instanzen soll im März 2023 ein Kolloquium zu diesem Thema abgehalten werden.
Kennzahlen
Fluktuation des Personals (Turnover)