Zweck
Unterstützung der Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von allgemein öffentlichen Bibliotheken, Schulbibliotheken und kombinierten Gemeinde- und Schulbibliotheken im Kanton.
Voraussetzungen und Verfahren
- Richtlinien über die öffentlichen Bibliotheken, Schulbibliotheken und kombinierten Gemeinde- und Schulbibliotheken (Art. 9-12)
Ein Beitrag aus dem Bildungsfonds kann einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einer Bibliothek gewährt werden, die/der:
- einen Kurs besucht, der von Bibliosuisse, Biblioromandie, Bibliomedia, dem Schweizerischen Institut für Kinder- und Jugendmedien (SIKJM) oder von einer kantonalen Fachstelle für Bibliotheken organisiert wird;
- ein CAS Bibliothecaire en milieu scolaire (Bibliothekspädagogik) an der Pädagogischen Hochschule HEP VD absolviert;
- einen anderen Kurs besucht, der für den Betrieb der Bibliothek als relevant erachtet wird, ausser einen, der von BiblioFR organisiert wird.
Vorbehaltlich der verfügbaren Mittel entspricht der Beitrag:
- 80% der Anmeldegebühr für einen ein- bis dreitägigen Kurs;
- 40% der tatsächlichen Kosten für längere Kurse (z.B. einen CAS).
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen von der betroffenen Bibliothek für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.
Eingabefrist: spätestens drei Monate nach Beendigung des Ausbildungskurses.