Voraussetzungen und Verfahren
- Richtlinien über die öffentlichen Bibliotheken, Schulbibliotheken und kombinierten Gemeinde- und Schulbibliotheken (Art. 13 – 16)
Die Subventionen des Staates Freiburg werden vorrangig für Projekte gewährt, die sich durch das Bestreben nach Zusammenarbeit, Zusammenlegung von Ressourcen oder Vernetzung auszeichnen, wie:
- Projekte zur Vernetzung von Online-Katalogen;
- Projekte zum Teilen von Medienbeständen, Erwerbungen sowie der Katalogisierung oder Projekte, die der Mobilität der Benutzerinnen und Benutzer entgegenkommen;
- gemeinsame Projekte für Veranstaltungen und Angebote für die Öffentlichkeit oder die Schulen;
- innovative, gemeinsam entwickelte Projekte, die Bibliotheken als attraktive soziale und kulturelle Orte positionieren.
Es können auch Projekte unterstützt werden, die es den Bibliotheken ermöglichen, die Standards in Bezug auf ihre Aufgabe als «Dritter Ort» zu erreichen (insbesondere Neugestaltungsprojekte, Projekte zur Erweiterung der Öffnungszeiten oder Ähnliches).
Die Gemeinden sind verpflichtet, einen Teil der Projektkosten zu übernehmen.
Der Beitrag des Staates Freiburg kann bis zu 50% (unter bestimmten Bedingungen bis 80%) der Projektkosten betragen, maximal jedoch 20'000 Franken pro Projekt und Jahr.
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen von der betreffenden Bibliothek, einer Gruppe von Partnerbibliotheken, von denen eine die Projektverantwortung übernimmt, oder der Vereinigung BiblioFR über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.
Eingabefrist: 15. Juni 2025