Zweck
Unterstützung von professionellen Freiburger Konzertproduktionen.
Anmerkung:
Für Opern- und Musiktheaterproduktionen steht folgendes Förderinstrument zur Verfügung: Punktueller Schaffensbeitrag an eine Bühnenproduktion.
Für die zeitgenössische Musik stehen folgende Förderinstrumente zur Verfügung: Unterstützung von Gastaufenthalten zur Förderung des zeitgenössischen Musikschaffens, Unterstützung des zeitgenössischen Musikschaffens, Beitrag an die Durchführung einer Tournee.
Voraussetzungen und Verfahren
- Die Unterstützung ist für gesuchstellende Personen vorgesehen, die ihren Wohnsitz im Kanton haben.
- Das Konzert muss auf dem Gebiet des Kantons Freiburg stattfinden.
- An dem Konzert sind professionelle Musikschaffende in massgebender Weise beteiligt.
- Das direkt betroffene lokale oder regionale Gemeinwesen muss eine direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung an die Produzenten des Schaffensprojekts gewähren.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Artikel 12 des Reglements vom 10. Dezember 2007 über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)
- Richtlinien zur Unterstützung des Musikschaffens
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen mindestens drei Monate vor der Erstaufführung der Konzertproduktion über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.