Zweck
Unterstützung von Kompositionsaufträgen.
Voraussetzungen und Verfahren
- Die Unterstützung ist nur für Kompositionsaufträge vorgesehen.
- Die gesuchstellende Person muss einen Kompositionsvertrag mit der Komponistin oder dem Komponisten vorlegen und sicherstellen, dass die Komposition mindestens einmal in einem Konzert auf dem Gebiet des Kantons Freiburg aufgeführt wird (oder dass sie auf Partitur veröffentlicht wird).
- Die Komponistin oder der Komponist muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und hauptberuflich auf dem Gebiet des Musikschaffens tätig sein.
- Die Komponistin oder der Komponist muss ihren oder seinen gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg haben.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Richtlinie zur Unterstützung des Musikschaffens
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen mindestens drei Monate vor der Erstaufführung der Komposition oder vor deren Veröffentlichung als Partitur über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.