Als Luftfahrthindernis gelten Bauten, Anlagen und Objekte (Gebäude, Antennen, Türme, Kräne, Seilbahnen, Hochspannungsleitungen usw.), die im bebauten Gebiet eine Höhe von 60 Metern und mehr bzw. im unbebauten Gebiet eine Höhe von 25 Metern und mehr aufweisen.
Die Registrierung muss über das nationale Luftfahrtdatensammlungsportal (DCS) erfolgen.